Urteil: Mann (34) bricht bei Seniorin (88) ein

Der Angeklagte soll der alten Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Nur helfen wollte ein 34-jähriger Angeklagter nach eigener Aussage. Trotzdem muss er nun für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Denn das Schöffengericht hatte seine Geschichte nicht geglaubt.

Am Tag des Einbruchs habe er mit Freunden getrunken und sei von Kneipe zu Kneipe gezogen. Nach dem letzten Getränk sei er auf der Straße entlanggelaufen. „Da habe ich plötzlich Schreie gehört.“

Er sei dann in die Wohnung der Frau und habe sie dort schwer verletzt vorgefunden. Irgendwann sei er wieder herausgelaufen, um Hilfe zu holen – obwohl er ein Handy in der Tasche hatte. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.

Die andere Geschichte gleicht der Anklage. Der Mann soll in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember des letzten Jahres durch gewaltsames Aufdrücken der Eingangstür in die Wohnung der Frau an der Gladbacher Straße eingedrungen sein. Er überraschte die Frau laut Anklage im Bett und wollte Bargeld von ihr haben.

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch erlitt die Seniorin eine Mittelgesichtsfraktur mit Fraktur der Augenhöhle und des Nasenbeins, eine Platzwunde und Hämatome, die dafür sorgten, dass ihre Augen komplett zuschwollen.

Der gewalttätige Einbrecher soll danach die Wohnung durchsucht haben, aber ohne Beute verschwunden sein. Insgesamt soll er sich fast 40 Minuten in der Wohnung aufgehalten haben.

Ein Hauptaugenmerk legte das Gericht auf Videoaufnahmen von benachbarten Geschäften. Darauf war der Angeklagte zu sehen, wie er in das Haus der Rentnerin geht. Diese Aufnahmen hätten nicht mehr mit der Geschichte des Angeklagten in Einklang gebracht werden können, befand das Gericht.

Es habe keinesfalls danach ausgesehen, als ob da jemand einem anderen zur Hilfe eilt, eher im Gegenteil. Die Verteidigung sah das anders und hatte einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Man könne ihm seine Schuld nicht nachweisen. Das sah das Gericht allerdings nicht so.

Dem Mann, der bulgarischer Staatsangehöriger ist, könnte nun die Abschiebung drohen.

Alle Infos rund um das Gericht gibt es online:

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