Kreis Mettmann Hygiene-Portal sorgt für viel Ärger

Kreis Mettmann. · Mit nur wenigen Klicks erfahren, wo sauber gekocht wird – das ist die Idee des Internet-Portals „Topf secret“ von „Foodwatch“. Die Kontrolleure im Kreis erreicht eine Flut von Anfragen.

 Lebensmittelkontrolleur Dirk Kuhlmann nimmt regelmäßig Gastronomiebetriebe unter die Lupe. In den kommenden Wochen muss er zusätzlich die Anfragen der „Topf-secret“-Nutzer beantworten.

Lebensmittelkontrolleur Dirk Kuhlmann nimmt regelmäßig Gastronomiebetriebe unter die Lupe. In den kommenden Wochen muss er zusätzlich die Anfragen der „Topf-secret“-Nutzer beantworten.

Foto: Kreis Mettmann

Das Restaurant „Road Stop“, die Gaststätten „Op de Eck“, „Zum Türmchen“, die Bäckerei Schüren, das „Kantinchen“, das „Pizzaleum“, die Pizzeria „Da Allesandro“ (alle Mettmann), das Resurant „Zum alten Rathaus“, und das „Mykonos (beide Wülfrath), Edeka, Gut Jägerhof und Stockie`s Bistro (alle Erkrath) – sie alle haben eines gemeinsam: Sie stehen am Pranger.

In den vergangenen zwei Tagen sind zu all diesen gastronomischen Betrieben Anfragen beim Verbraucherschutzamt des Kreises Mettmann eingegangen: Die Liste umfasst mittlerweile mehr als 60 Betriebe“, berichtet Pressesprecherin Daniela Hitzemann.

Die Antwort, was das Ganze mit möglichen hygienischen Mängeln in den genannten Lokalen zu tun habe, fügt sie gleich hinzu: „Nichts! Absolut gar nichts.“ Die willkürliche Liste geht aus einer öffentlichkeitswirksamen Aktion der Verbraucher-Organisation „Foodwatch“ hervor. Die nennt sich „Topf secret“ und beinhaltet eine Online-Plattform, auf der sich Verbraucher über Hygienebedingungen in Lebensmittelbetrieben informieren sollen. Und zwar vom Kiosk über den Bäcker bis zum Edel-Restaurant. Das Prinzip ist ebenso einfach wie umstritten: Auf einer Karte können sich die Benutzer einen gastronomischen Betrieb aussuchen und markieren. Damit senden Sie automatisch eine standardisierte Anfrage: „Wann haben die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden?“, heißt die erste Frage. Dann folgt: „Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts.“

Die Anfrage geht automatisch an die zuständige Behörde, in diesem Fall das Verbraucherschutzamt des Kreises Mettmann. Dort schlägt die „Begeisterung“ hohe Wellen. Mehr als 60 Anfragen in zwei Tagen sind eingegangen – allesamt völlig willkürlich ausgewählt. „Für uns ist es doppelt ärgerlich, weil es keinerlei Rückschlüsse darauf zulässt, ob die Restaurants tatsächlich kontrolliert und beanstandet worden sind“, sagt Kreis-Sprecherin Hitzemann.

Klar sei eigentlich nur eines: „Da kommt ein Berg zusätzlicher Arbeit auf unsere Leute zu.“ Denn jede Anfrage müsse nicht nur beantwortet werden – „sollten wir tatsächlich mal in einem der Betriebe etwas beanstandet haben, und sei es nur eine falsche Beschriftung, müssen wir das Unternehmen informieren und in den weiteren Prozess einbeziehen.“ Das binde Zeit und Arbeitskraft.

Und das, obwohl Beanstandungen jederzeit im Jahresbericht der Behörde nachgelesen werden könnten. „Der steht im Übrigen auch online zur Verfügung“, sagt Hitzemann.

Foodwatch beruft sich dagegen auf das Verbraucherinformationsgesetz. „Wir wollen die Information über Lebensmittelkontrollen transparenter machen“, sagt Sprecherin Sarah Häuser. Gegen die Betriebe aus der Gastronomie richte sich die Aktion ganz und gar nicht.

Das sehen nicht nur die Lebensmittelkontrolleure, sondern auch der deutsche Hotel-und Gaststättenverband sowie der Bundesverband Systemgastronomie völlig anders: Die Plattform stelle einen regelrechten „Mitmach-Pranger“ dar, in dem nach Lust und Laune spekuliert und Verdacht geäußert werden könne, zum Schaden der Betriebe. Das sei nicht Verbraucherschutz, sondern Populismus.

Übrigens haben die an den Pranger gestellten Betriebe das Recht, die Daten zu der jeweiligen Person übermittelt zu bekommen, die sie denunziert hat. Ob das jeder weiß, der bisher mitgemacht hat? „Wir haben das erläutert“, sagt die Foodwatch-Sprecherin. Die Erklärung sei Bestandteil einer Frage-und-Antwort-Liste im Internet.

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