Fragen und Antworten : Was die Öffnung der Ehe in der Praxis bedeutet
Berlin (dpa) - Jahrhundertelang konnten in Deutschland nur Mann und Frau eine Ehe schließen. Jetzt aber sollen auch Homosexuelle heiraten dürfen - so sieht es ein Gesetzentwurf vor, der mit großer Mehrheit vom Bundestag beschlossen wurde.
Was soll sich ändern?
Das Gesetz öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - mit allen Rechten und Pflichten. Bisher, genau genommen seit 2001, konnten Homosexuelle hierzulande nur eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen, eine Art „Ehe light“. Unterschiede zur Ehe, etwa im Miet-, Erb- und Steuerrecht, wurden über die Jahre zwar beseitigt - oft erst auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts. Aber es blieben Benachteiligungen. Die größte war zuletzt, dass Lebenspartner nicht gemeinsam Kinder adoptieren dürfen. Die wesentliche Änderung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. In Paragraf 1353 heißt es künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Ergänzt wurden die sieben Wörter „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts“.
Warum soll die Ehe Homosexuellen offen stehen?
Dass die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren momentan verwehrt werde, sei „eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“, heißt es in dem seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates. „Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses“ gebe es keine haltbaren Gründe für ein Festhalten am Status quo.
Werden aus Lebenspartnern dann automatisch Eheleute?
Nein. Die Umwandlung erfolgt nur auf Wunsch. Beide Partner müssen auf dem Standesamt „gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit“ erklären, künftig eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.