Versammlungsrecht stellt hohe Anforderungen an ein Verbot

Karlsruhe (dpa) - Das Versammlungsrecht gehört zu den zentralen Grundrechten. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unverzichtbar für einen demokratischen Staat.

Das Verbot einer Demonstration ist dann möglich, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung „unmittelbar gefährdet“ ist. In einem solchen Fall müssen die Behörden konkrete Tatsachen für eine „polizeilichen Notstand“ angeben.

Dabei ist die Gefährdung der Sicherheit mit den verfügbaren Möglichkeiten der Polizei abzuwägen. Bloße Vermutungen für eine Gefährdung reichen nicht aus. Wenn eine Versammlung verboten wurde, kann sie von der Polizei aufgelöst werden.

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