Stichwort: Die eidesstattliche Versicherung

Berlin (dpa) - Um den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu untermauern, wird oft eine Versicherung an Eides statt abgegeben, umgangssprachlich auch eidesstattliche Erklärung genannt.

Sie ist ein Mittel, die Richtigkeit einer Aussage zu beteuern, die meist nicht anders bewiesen werden kann. Bei einer falschen Versicherung an Eides statt drohen nach Paragraf 156 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Das gilt aber nur, wenn sie vor einer dafür zuständigen Behörde abgegeben wird oder jemand unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt. Eidesstattliche Versicherungen haben darum außerhalb eines Gerichtsverfahrens eher symbolischen Wert.

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