Schaar bekräftigt Kritik an Volkszählung

Berlin (dpa) - Deutschlands oberster Datenschützer, Peter Schaar, hat seine Kritik an der anstehenden Volkszählung bekräftigt. Er bemängelte, dass auch sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Altenheime und Haftanstalten erfasst werden.

„Ich hätte mir gewünscht, dass man darauf verzichtet hätte“, sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa. Ebenso kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass nach Religionszugehörigkeit und Weltanschauung gefragt wird. Erst auf Intervention der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde sei dieses Thema in den Fragenkatalog aufgenommen worden. Damit gehe Deutschland über die von der EU geforderten Mindestanforderungen an die Volkszählung hinaus, sagte Schaar.

Der „Zensus 2011“ beginnt offiziell am 9. Mai. Es handelt sich dabei nicht wie 1987 um eine Befragung aller Bürger. Die meisten Daten werden aus bestehenden Datenbanken zusammengetragen. Direkt befragt werden zehn Prozent der Einwohner, die zufällig ausgewählt werden, sowie alle Haus- und Wohnungseigentümer. Ebenso werden die Menschen erfasst, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Probleme sieht Schaar auch darin, dass Bürger, für die eigentlich eine Auskunftssperre in den Melderegistern besteht, nicht - wie ursprünglich geplant - aus der Zehn-Prozent-Stichprobe herausgenommen werden. „Die meisten statistischen Landesämter sagen, sie wollen unterschiedslos Erhebungen durchführen“, sagte der Datenschützer. Auskunftssperren werden eingerichtet, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Nach Angaben von Schaar betrifft dies beispielsweise Bürger, die in Zeugenschutzprogrammen sind, aber auch Menschen, die in Adoptionen involviert sind oder Zuflucht in Frauenhäusern suchten.

Grundsätzlich plädierte Schaar dafür, die erfassten Daten möglichst schnell zu anonymisieren. Das Zensusgesetz sehe hier Fristen bis zu vier Jahren vor - dies sei zu lang.

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