Regierung verteidigt Position in Debatte um Hartz-IV-Zuwanderer

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hält an ihrer Position fest, arbeitslose Zuwanderer in bestimmten Fällen von Hartz-IV-Leistungen auszuschließen.

Eine Änderung der Gesetzeslage halte man nicht für nötig, betonte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Freitag in Berlin. Die gegenteilige Auffassung der EU-Kommission in dem Rechtsstreit um Hartz-IV-Leistungen für eine rumänische Zuwanderin ohne Job sei „keinerlei Vorfestlegung“ für die zu erwartende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Bundesregierung vertrete die klare Rechtsauffassung, dass der Ausschluss beitragsunabhängiger Leistungen - wie das Arbeitslosengeld II - in den ersten drei Monaten generell und im konkreten Fall gerechtfertigt sei - „auch um Fehlanreize zu vermeiden“, sagte der Sprecher. Er stellte klar, dass dies nichts „mit der Freizügigkeit, mit der Zuwanderung von Fachkräften“ zu tun habe. Berechtigte Ansprüche auf Sozialleistungen wie das Kindergeld stelle man „überhaupt nicht in Frage“. Dies müsse sauber getrennt werden.

Die EU-Kommission hatte ihre Einschätzung in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) formuliert, die der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag) vorliegt.
Darin stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage.

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