Hintergrund : Puigdemont und der europäische Haftbefehl
Kiel/Madrid (dpa) - Der europäische Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Polizei in Schleswig-Holstein den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont festgenommen hat, vereinfacht und beschleunigt die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU.
Die Justizbehörden arbeiten dabei direkt zusammen und entscheiden selbst, der diplomatische Weg über die Politik wie beim traditionellen Auslieferungsverfahren entfällt.
Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anerkannt werden und daher ein Gesuchter unproblematisch ausgeliefert werden kann. Für 32 Kategorien schwerer Straftaten ist es nicht erforderlich, dass eine Tat in beiden Ländern als Straftatbestand eingestuft ist. Es reicht dann aus, dass die Tat im Land, das den Haftbefehl ausgestellt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren belegt werden kann. Auf der Liste stehen zum Beispiel Terrorismus, Sabotage, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Cyberkriminalität, Menschenhandel, Erpressung und Betrug.
Die Behörden können die Auslieferung ablehnen, wenn der Vorwurf im Land der Festnahme keine Straftat ist und nicht auf der Liste schwerer Straftaten steht. Puigdemont wird in Spanien unter anderem Rebellion vorgeworfen. Was genau in dem neuen europäischen Haftbefehl steht, war am Sonntag noch nicht bekannt.