Urteil in Freiburg Lebenslange Haft für Lkw-Fahrer nach Mord an Joggerin

Freiburg (dpa) - Ein Lastwagenfahrer hat wegen des tödlichen Sexualverbrechens an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg die Höchststrafe bekommen.

Urteil in Freiburg: Lebenslange Haft für Lkw-Fahrer nach Mord an Joggerin
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Das Landgericht Freiburg verurteilte den 40-jährigen Mann aus Rumänien wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Sicherungsverwahrung ist möglich, weil das Freiburger Gericht bei dem Angeklagten eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellt hat.

Er habe mit „enormer Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack am Freitag. Der Mann muss sich voraussichtlich noch wegen eines weiteren Mordes in Kufstein vor Gericht verantworten. Österreich hat bereits seine Auslieferung beantragt.

Der Täter hatte zum Prozessauftakt in Freiburg ein Geständnis abgelegt. Er hatte die 27-jährige Frau Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet. Sie war ein Zufallsopfer und hatte keine Chance, sagte die Richterin. Die 27-Jährige war alleine joggen, als sie auf ihren Mörder traf.

Neben dem Verbrechen in Endingen wird dem Mann auch der Mord an einer französischen Austauschstudentin im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden, beide Taten ähneln sich. Den Mord in Österreich hat er Gerichtsangaben zufolge im Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt.

Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt. Erst müsse ein Urteil zur Gewalttat in Kufstein abgewartet werden, um definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Richterin.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vor rund einer Woche von Totschlag gesprochen, ohne ein Strafmaß zu nennen. Zuvor hatte der Angeklagte gesagt, er habe spontan aus einer Aggression heraus gehandelt. Eine geplante Tat sei es nicht gewesen, auch ein sexuelles Motiv habe er nicht gehabt. Zudem machte er in seinem Geständnis Erinnerungslücken geltend.

Die Angaben des Mannes seien durch die vorgelegten Beweise und Gutachten widerlegt, sagte nun die Richterin. Das Motiv habe in dem Prozess nicht geklärt werden können, der Fernfahrer und Vater von drei Kindern habe dazu geschwiegen: „Die Frage nach dem Warum ist unbeantwortet geblieben.“ Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Eine psychische Erkrankung oder Alkoholsucht seien ausgeschlossen.

Österreich hat bereits die Auslieferung des Mannes beantragt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe am Freitag sagte. Darüber entschieden sei noch nicht. Für den Prozess in Österreich muss das Freiburger Urteil rechtskräftig sein, erklärte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das ist es noch nicht: Die am Freiburger Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Verteidiger Klaus Malek wollte sich am Freitag nicht dazu äußern, ob er das Urteil anfechten wird. Der Anwalt der Nebenkläger, Peter Oberholzner, sprach von einem „gerechten Urteil“. Die Eltern, der Bruder und der Ehemann der Ermordeten waren in dem Prozess als Nebenkläger dabei.

Der Mord in der rund 9000 Einwohner zählenden Gemeinde Endingen hatte Entsetzen ausgelöst und für große Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Auf die Spur des Fernfahrers kamen Ermittler über die Auswertung von Lkw-Mautdaten. Ein psychiatrischer Gutachter in dem Prozess hatte dem 40-Jährigen eine große Wiederholungsgefahr attestiert und sich, so wie Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

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