Interview „Inakzeptabel und absurd“ - EU-Kommissar warnt die Türkei

Brüssel (dpa) - Keine Sanktionen - nicht einmal ein Aussetzen der Beitrittsverhandlungen: Die EU hat es bislang vermieden, auf klaren Konfrontationskurs zum Beitrittskandidaten Türkei zu gehen. Könnte sich das nach den jüngsten Ereignissen ändern?

Interview: „Inakzeptabel und absurd“ - EU-Kommissar warnt die Türkei
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Brüssel (dpa) - Keine Sanktionen - nicht einmal ein Aussetzen der Beitrittsverhandlungen: Die EU hat es bislang vermieden, auf klaren Konfrontationskurs zum Beitrittskandidaten Türkei zu gehen. Könnte sich das nach den jüngsten Ereignissen ändern?

Im Interview der Deutschen Presse-Agentur wird der zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn (59) deutlich.

Frage: Herr Kommissar, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wirft Deutschland und den Niederlanden Nazi-Methoden vor, weil Behörden Wahlkampfauftritte türkischer Minister verboten haben. Gleichzeitig stecken türkische Behörden kritische Journalisten und Oppositionspolitiker mit fragwürdigen Begründungen ins Gefängnis. Mit Deniz Yücel sitzt jetzt sogar der Korrespondent der deutschen Tageszeitung „Die Welt“ in Untersuchungshaft. Wie lange will die EU-Kommission diesen Entwicklungen noch zusehen?

Antwort: Die Nazi-Vergleiche seitens der Türkei sind vollkommen inakzeptabel und absurd. Was die repressiven Maßnahmen in der Türkei selbst betrifft, so haben wir unseren türkischen Partnern gegenüber unmissverständlich klargestellt, dass diese negative Entwicklung, die ja bereits vor dem vereitelten Putschversuch im Juli begonnen hat, nicht vereinbar mit EU-Standards und internationalem Recht ist. Die Türkei bewegt sich im Moment leider nicht auf Europa zu, sondern von Europa weg. Wir drängen daher unablässig auf konkrete Verbesserungen für die betroffenen Menschen. Gerade in einem Ausnahmezustand müssen die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden.

Frage: In den Leitlinien für die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist vorgesehen, dass die Gespräche bei einem „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen europäische Grundwerte zumindest vorübergehend gestoppt werden. Warum stellt die EU-Kommission einen solchen Verstoß nicht einfach offiziell fest und empfiehlt den Mitgliedstaaten das Aussetzen der Verhandlungen?

Antwort: Die überwiegende Mehrheit der EU-Außenminister hat sich im Dezember dafür ausgesprochen, den Dialog mit der Türkei weiter zu führen und gemeinsam an der Behebung der rechtsstaatlichen Defizite zu arbeiten. Und nur die Minister können die Gespräche stoppen oder suspendieren. Dahinter steht die Überzeugung, die ich im Übrigen teile, dass es falsch wäre, alle Kommunikationskanäle zu schließen. Dann hätten wir überhaupt keinen Reformhebel mehr.

Ich halte die Debatte zudem für etwas künstlich. Zur Zeit steht kein Kapitel zur Öffnung an, wie die EU-Minister im Dezember auch selbst festgehalten haben. Die Beitrittsverhandlungen sind de facto zum Stillstand gekommen. Und eine Entscheidung für die Öffnung weiterer Kapitel kann nur mit Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erfolgen.

Frage: Könnte die EU-Kommission nicht zumindest die Zahlung der sogenannten Heranführungshilfen stoppen?

Antwort: Solange die Verhandlungen formell laufen, gibt es auch die EU-Vorbeitrittshilfen. Dies macht auch Sinn, da wir hiermit auch Maßnahmen im Bereich der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratieentwicklung, der Bildung und Wissenschaft sowie insbesondere die Zivilgesellschaft unterstützen. Immerhin ein Drittel der Mittel wird bereits auf meine Anweisung hin in diese Bereiche investiert - und diese Umorientierung läuft weiter. Zweitens sind die Zahlungen selbstverständlich an strikte Bedingungen gebunden, deren Einhaltung wir strengstens kontrollieren. Wir haben bereits einzelne Programme eingestellt, wo es keine entsprechenden Fortschritte gab, etwa im rechtsstaatlichen Bereich. Generell könnten die Vorbeitrittshilfen aber nur eingefroren werden, wenn gleichzeitig auch die Verhandlungen an sich gestoppt werden.

Frage: Wie viele Gelder sind für dieses Jahr eingeplant? Ist es richtig, dass für den Zeitraum 2017 bis 2020 noch einmal rund 2,6 Milliarden Euro bereitstehen?

Antwort: Ja. Dieser Betrag ist aber rein indikativ. So sind von den für die Periode 2014-2020 vorgesehenen Mitteln, die sich auf insgesamt 4,45 Milliarden Euro belaufen, bis jetzt nur 167,3 Millionen Euro ausbezahlt worden. Wir sind rechtlich verpflichtet, die finanzielle Unterstützung den Fortschritten und den Aufnahmemöglichkeiten der Türkei anzupassen.

Frage: Der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel hat angedeutet, dass die EU die Türkei mit Samthandschuhen anfasst, weil sie befürchtet, dass diese sich sonst mit Russland zusammentut. Ist da etwas dran?

Antwort: Russland ist zwar ein militärischer, aber kein wirtschaftsrelevanter Faktor. Die EU ist für die Türkei der größte Handels- und Investitionspartner und ein Stabilitätsfaktor in der Region. Außerdem lassen wir uns von unseren eigenen Prinzipien und Interessen leiten. Nachdem die Mitgliedstaaten beschlossen haben, den Dialog und die strategische Kooperation mit der Türkei weiterzuführen, sollten wir alles versuchen, um Verbesserungen für die Menschen des Landes zu erzielen. Die Türkei ist und bleibt - unabhängig vom Stand des Beitrittsprozesses - ein sehr wichtiger strategischer Partner für die EU - etwa in den Bereichen Handel, Energie, Migration.

Frage: Zu den Wahlkampfauftritten türkischer Regierungspolitiker in Europa: Ihr Landsmann, der österreichische Bundeskanzler Christian Kern, hat vorgeschlagen, sie EU-weit zu verbieten. Halten sie das für eine gute und umsetzbare Idee?

Antwort: Die Entscheidung, ob und welche Veranstaltungen von ausländischen Parteien in der EU möglich sind, liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ist unterschiedlich geregelt. Ich persönlich halte jedoch wenig davon, politische Debatten, insbesondere Wahlkampfauftritte, ins Ausland zu tragen, weil sie das Meinungsklima negativ beeinflussen können.

Frage: Die Venediger Kommission des Europarates hat soeben ihr Gutachten über die geplante Verfassungsänderung in der Türkei veröffentlicht. Welche Schlüsse wird die Kommission ziehen?

Antwort: Ich teile die im Bericht der Venediger Kommission zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass es eventuell weitere Rückschritte in rechtsstaatlichen Kernbereichen gibt. Eine endgültige Beurteilung wird aber erst nach der Implementierung möglich sein. Der Bericht wird im Plenum des Europarates diskutiert werden und es ist zu erwarten, dass es Empfehlungen oder konkrete Maßnahmen geben wird.

ZUR PERSON: Der Österreicher Johannes Hahn ist seit 2010 Mitglied der EU-Kommission. Nach vier Jahren als EU-Kommissar für Regionalpolitik bekam er 2014 die Zuständigkeit für die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Erweiterungsverhandlungen. Hahn ist Mitglied der Österreichischen Volkspartei (ÖVP). Für sie war er in seiner Heimat unter anderem Wissenschaftsminister. Hahn ist 59 Jahre alt und Vater eines erwachsenen Sohnes.

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