Hintergrund: Weg zum Prozess gegen Strauss-Kahn

New York (dpa) - Der Angriff auf ein Zimmermädchen in einem New Yorker Hotel könnte für Dominique Strauss-Kahn viele Monate der Untersuchungen und der Prozesse bedeuten.

Der Chef des Internationalen Währungsfonds wurde am Montag in Manhattan einem Richter vorgeführt und mit den Tatvorwürfen der versuchten Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs und der Nötigung konfrontiert. Sollte es zur Verurteilung kommen, könnte dies eine Haftstrafe von 25 Jahren bedeuten.

Doch die Gerichtswege sind zwar anders, aber ähnlich verwinkelt wie in Deutschland. Und die Strafen können bei ähnlichen Vergehen erheblich differieren.

Bei der Anhörung ging es erst einmal darum, dass der Angeklagte offiziell die Vorwürfe hört und dazu Stellung nimmt. Bekennt er sich schuldig, kann es rasch zum Urteil kommen. Bei „nicht schuldig“ prüft der Richter, ob es Haftgründe gibt oder eine Kaution gestellt werden kann. Da Strauss-Kahn als vermögend gilt, könnte dem Richter eine Kaution nicht genügen. Andererseits ist der Franzose bekannt und könnte nicht einfach untertauchen.

Die Ermittlungen laufen nach dem ersten Richtertermin weiter. Die Anklagepunkte können noch ergänzt oder fallengelassen werden. In der Regel gibt es noch mehrere Anhörungen, bevor es zum Prozess kommt. Für das Verfahren müssten zunächst die Geschworenen ausgewählt werden. Nicht selten kommt es aber zu einem „Deal“: Der Angeklagte räumt die Vorwürfe - zumindest zum Teil - ein und bekommt dafür eine mildere Strafe. Das erspart ihm einen schmutzigen Prozess und eine härtere Bestrafung. Die Anklage spart so Zeit und Geld.

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