Hintergrund: Sicherheitsbehörden im Überblick

Berlin (dpa) - In Deutschland sorgen mehrere Behörden des Bundes für Sicherheit und Ordnung. Ein Überblick über die bisherigen Strukturen:

BUNDESPOLIZEI: Rund 41 000 Beschäftigte, davon 30 000 Polizisten; Zentrale: Potsdam.

Die Bundespolizei ist aus Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei hervorgegangen und untersteht dem Bundesinnenministerium. Eine wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Sie ist auch für die Sicherheit in Zügen und auf Bahnanlagen zuständig und soll den zivilen Flugverkehr vor Angriffen schützen. In Berlin schützt sie im Einvernehmen mit der Landespolizei Bundesorgane wie das Bundeskanzleramt und Bundesministerien.

BUNDESKRIMINALAMT: Mehr als 5500 Beschäftigte (2008); Zentrale: Wiesbaden.

Das BKA koordiniert das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Länder- und Bundespolizei. Eigene Ermittlungskompetenzen hat es unter anderem bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Rauschgift- und Waffenhandels sowie der Geldwäsche. Das Amt stellt zudem Personenschützer für die Kanzlerin, den Bundespräsidenten, Bundesminister und Staatsgäste.

ZOLL: 34 000 Mitarbeiter (2009); Zentrale Zollkriminalamt: Köln; Zollämter zugeordnet zu fünf Bundesfinanzdirektionen.

Der dem Bundesfinanzministerium unterstellte Zoll kontrolliert nicht nur den Waren- und Personenverkehr an den Grenzen und sucht nach gefälschten Markenartikeln. Auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit fällt in seinen Aufgabenbereich. Das 1992 gegründete Zollkriminalamt als „Kripo des Zolls“ ist vor allem bei der Bekämpfung des organisierten Waffen-, Drogen- und Zigarettenschmuggels aktiv. Seine Zollfahnder haben die gleichen Rechte wie Polizisten.

Daneben gibt es die Sicherheitsbehörden der 16 Bundesländer, darunter vor allem die Landespolizeien:

LANDESPOLIZEI: Sie umfasst die uniformierte Schutzpolizei und die ziviler Kriminalpolizei, die beide für die Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Schutzpolizisten kontrollieren den gesamten Bereich des Straßenverkehrs. Auch der Schutz von Demonstrationen und Großveranstaltungen gehört zu ihren Aufgaben. Auf den Küstengewässern bis zur Zwölf-Seemeilen-Grenze, auf Binnenwasserstraßen und Seen wacht die Wasserschutzpolizei.

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