Hintergrund: Keine zwei AfD-Fraktionen in einem Landtag

Stuttgart (dpa) - Wer darf nach dem Zerbrechen der AfD-Fraktion künftig als AfD im baden-württembergischen Landtag auftreten?

Hintergrund: Keine zwei AfD-Fraktionen in einem Landtag
Foto: dpa

Die Gruppe von AfD-Abgeordneten um den bisherigen Fraktionschef Jörg Meuthen, die die Fraktion am Dienstag verlassen hatte, besteht ebenso wie die Restgruppe darauf, die wahre AfD zu sein. Formal ist das aber nicht möglich.

„Wir können nicht zwei Fraktionen mit gleichem Namen im Landtag haben“, hieß es bei der Landtagsverwaltung in Stuttgart. Die Juristen der Verwaltung seien derzeit mit der Prüfung der Fragen im Zusammenhang mit der AfD beschäftigt. Laut Landtagsverwaltung sind mindestens sechs Abgeordnete notwendig, um eine Fraktion im Landtag zu bilden.

Derzeit stellt sich die Lage nach Worten einer Landtagssprecherin so dar: Es gibt die bisherige AfD-Fraktion mit nur noch neun Parlamentariern, eine 13-köpfige fraktionslose Gruppe um Meuthen - sowie den fraktionslosen Wolfgang Gedeon, der wegen antisemitischer Äußerungen seine Fraktionsmitgliedschaft selbst niedergelegt hat.

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