Hintergrund: Hartz IV - Alles hängt mit allem zusammen

Berlin (dpa) - Bei der vom Verfassungsgericht verlangten Hartz-IV-Neuregelung hängt im wahrsten Sinne „Alles mit allem zusammen“. Koalition wie Opposition wollen den Kompromiss erst dann besiegeln, wenn alle Streitfragen geklärt sind.

Es ist also ein Geben und Nehmen bei den Verhandlungen.

Der aktuelle Stand im Überblick:

REGELSATZ: Die monatliche Unterstützung für die derzeit rund 4,7 Millionen erwachsenen Langzeitarbeitslosen soll nach dem Willen der Koalition um 5 Euro auf 364 Euro steigen. Das Verfassungsgericht hat hier keine Zahlen genannt, aber eine transparente Berechnung des Existenzminimums verlangt. Die Opposition bezweifelt die Berechnungen der Regierung. Sogenannte Aufstocker mit einem Zuverdienst von bis zu 100 Euro sollen nach Ansicht von SPD und Grünen bei der Ermittlung des Existenzminimums außen vor bleiben. Der Regelsatz würde dann um weitere 6 Euro auf 370 Euro steigen.

Die Koalition hat den Regelsatz aber zum Verhandlungs-Tabu erklärt. Kompromissangebote: „Weiße Ware“ wie Kühlschränke und Waschmaschinen soll es wieder auf Antrag geben - und nicht mehr angespart werden müssen. Oder: ein 15-Euro-Fahrkostenzuschuss zur Mobilität der Hartz-IV-Empfänger in ländlichen Regionen.

BILDUNGSPAKET: Das Verfassungsgericht hat eine bessere Bildung der über 2 Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien verlangt und ihnen ein Teilhaberecht am gesellschaftlichen Leben Gleichaltriger zuerkannt. Gemeint sind Klassenfahrten und Schulessen, Nachhilfe und Mitgliedschaft in Sport- und Musikvereinen. Der Bund hat für die Kosten aufzukommen. Anders als ursprünglich geplant, sollen jetzt nicht mehr die Jobcenter der Arbeitsagenturen die Bildungsangebote organisieren, sondern die Kommunen. Wie das Geld des Bundes zu den Kommunen kommen soll, ist offen. Es geht um einen Betrag zwischen 800 Millionen und 1,4 Milliarden Euro. Direkte Zahlungen des Bundes an die Gemeinden bereiten juristische Probleme.

SCHULSOZIALARBEIT: Im Raum steht die Forderung von SPD und Grünen nach bundesweiter Ausdehnung von Schulsozialarbeit, um den betroffenen Kindern frühzeitig und individuell zu helfen. Union und FDP schließen einen Einstieg in ein solches Programm nicht aus. Doch Umfang und Zeitrahmen sind völlig offen.

MINDESTLOHN: Damit mehr Menschen von ihrer eigenen Arbeit leben können und der Kreis der Hartz-IV-Empfänger nicht weiter steigt, fordern SPD und Grüne die Ausweitung des Mindestlohns. Neben einer Lohnuntergrenze für die Zeit- und Leiharbeit (900 000 Betroffene) wird auch die Einbeziehung der Wach- und Sicherheitsdienste (170 000) sowie der Weiterbildung (20 000) erwogen. Vor allem die FDP sperrt sich gegen die Forderung von SPD und Grünen nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit in der Zeitarbeit. Während die Koalition dies erst nach neun Monaten zubilligen will, will die Opposition maximal eine Vier-Wochen-Frist akzeptieren.

GRUNDSICHERUNG: Die Koalition hat den Kommunen angeboten, die Kosten für die Grundsicherung armer Rentner komplett zu übernehmen. Bisher zahlte der Bund hier etwa eine halbe Milliarde Euro - die Kommunen weitere 3,5 Milliarden. Die Koalition argumentiert, dass dann die Kommunen genügend Geld für das Bildungspaket und die Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger zur Verfügung hätten. Hierfür verlangen die Kommunen seit langem vergeblich mehr Geld vom Bund. Die Opposition spricht von einer „Nebelkerze“ und wirft dem Bund vor, die Kommunen über den Tisch ziehen zu wollen. Die Kosten für die Bildung müssten zwischen Kommunen und Bund „eins zu eins“ abrechenbar sein. Die Regierung beteuert, sie sei zu einer solchen „Spitzabrechnung“ bereit.

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