Hintergrund: „Fiskalpakt“ für strenge Haushaltsregeln

Berlin (dpa) - Die 17 Euro-Länder und bisher neun weitere EU-Staaten haben beim Dezember-Gipfel einen „Fiskalpakt“ mit strikteren Haushaltsregeln auf den Weg gebracht. Damit soll das Vertrauen in die Währungsunion gestärkt werden.

Großbritannien zieht nicht mit. Daher wird zunächst ein zwischenstaatlicher Vertrag vereinbart - parallel zum EU-Vertrag. Er soll bis Ende März stehen und „so bald wie möglich“ im EU-Vertrag integriert werden.

Die Staaten sagten im Dezember zu, nationale Schuldenbremsen einzuführen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten diese Schuldenbremse auch wirklich in nationales Recht umgesetzt wird. Wer das nicht ausreichend macht, kann vom Europäischen Gerichtshof verklagt werden.

Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die deutsche Schuldenbremse für den Bund, dessen Strukturdefizit in normalen Zeiten ab 2016 nicht über 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen darf.

Defizitverfahren werden verschärft. Erreicht ein Land das Ziel nicht, soll ein automatischer Korrekturmechanismus ausgelöst werden. Wenn die Drei-Prozent-Defizitobergrenze verletzt wird, soll das Defizitverfahren also automatisch ausgelöst werden.

Dies soll nur mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden können - anders als bisher im Lissabon-Vertrag. Die Gesamtverschuldung, die über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegt, soll pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.

Die rechtliche Durchsetzbarkeit des bisher von 26 EU-Staaten angepeilten „Fiskalpakts“ ist unter Rechtsexperten allerdings umstritten. Im Zweifel könne sich ein Land darauf berufen, dass das EU-Recht des Lissaboner Vertrags Vorrang habe, meinen Kritiker.

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