Hintergrund: Die Aufarbeitung der bisherigen Gaza-Konflikte

Tel Aviv (dpa) - Nach der Machtübernahme durch die radikalislamische Hamas erklärte Israel den Gazastreifen zum „feindlichen Gebiet“. Auf Raketen aus Gaza reagierte Israel mehrfach mit Luftangriffen und Einsätzen von Bodentruppen.

Hintergrund: Die Aufarbeitung der bisherigen Gaza-Konflikte
Foto: dpa

Dass dabei immer wieder auch Zivilisten ums Leben kamn, wurde international kritisiert. Die Aufarbeitung der Gaza-Konflikte:

Juni 2006: Die israelische Armee rückt zur Befreiung des am 25. Juni verschleppten Soldaten Gilad Schalit mit Bodentruppen in den Gazastreifen ein. Der UN-Menschenrechtsrat verurteilte Israel wegen eines Artillerieangriffs auf Zivilisten in Bet Hanun im Gazastreifen. Dabei waren 18 Menschen getötet worden, darunter mehrere Kinder. Mit einem Veto verhinderten die USA eine Verurteilung Israels im UN-Sicherheitsrat.

Dezember 2008: Um dauernden Raketenbeschuss aus Gaza zu unterbinden, startete Israel die Offensive „Gegossenes Blei“, bei der auch Bodentruppen eingesetzt wurden. Dabei wurden rund 1400 Palästinenser getötet. Eine von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon beauftragte Kommission unter Vorsitz des südafrikanischen Richters Richard Goldstone warf sowohl Israel als auch der im Gazastreifen herrschenden Hamas Kriegsverbrechen und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Beide Seiten wiesen dies zurück. 2011 korrigierte sich Goldstone in der „Washington Post“. Inzwischen sei klar geworden, dass Israel während des Kriegs nicht absichtlich auf Zivilisten gezielt habe. Israel forderte daraufhin eine Aufhebung des Berichts, die Palästinensische Autonomiebehörde rief die UN hingegen dazu auf, daran festzuhalten.

Mai 2010: Bei dem blutigen Militäreinsatz gegen eine Gaza-Hilfsflotte brach Israel nach Ansicht von UN-Ermittlern internationales Recht. Das Aufbringen des türkischen Schiffs „Mavi Marmara“, bei dem neun Gaza-Aktivisten getötet wurden, habe „auf hoher See klar gegen das Recht verstoßen“, hieß es in dem Bericht des UN-Menschenrechtsrats. Der Angriff sei nicht durch Artikel 51 der UN-Charta gerechtfertigt. Dieser erlaubt Staaten die Selbstverteidigung und die Abwehr von Terroristen. Der Report bezeichnete auch Israels Blockade des Gazastreifens als ungesetzlich. Im Gegensatz zu den Vereinten Nationen beurteilte eine israelische Untersuchungskommission die Stürmung der „Mavi Marmara“ als legalen Akt der Selbstverteidigung.

November 2012: Nach mehrtägigem Raketenbeschuss durch militante Palästinenser tötete Israel den Hamas-Militärchef Ahmed Dschabari. Daraufhin begann ein achttägiger Schlagabtausch beider Seiten, bei dem mehr als 160 Menschen starben. Laut Human Rights Watch verstieß die Armee mit Angriffen auf palästinensische Journalisten gegen internationales Recht. Bei Luftangriffen wurden zwei Kameramänner des Hamas-Senders Al-Aksa-TV getötet und zehn Medienmitarbeiter verletzt. UN-Generalsekretär Ban verurteilte den Angriff „auf das Schärfste“: „Kein Umstand rechtfertigt es, Zivilisten ins Visier zu nehmen.“

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