Guttenberg muss nicht vor Gericht

Hof/Berlin (dpa) - Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss wegen der Plagiatsaffäre nicht vor Gericht und schließt prompt ein Comeback vor der Bundestagswahl 2013 nicht aus.

Er halte sich alles offen, sagte er in einem Interview der Wochenzeitung „Die Zeit“.

„Aber es gibt bislang noch keine konkrete Intention.“ Die Hofer Staatsanwaltschaft stellte am Mittwoch das Ermittlungsverfahren gegen den 39-jährigen CSU-Politiker gegen Zahlung von 20 000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe ein.

Die Behörde erkannte in der Doktorarbeit 23 Passagen mit strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverstößen. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es nun nicht. „Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt“, teilten Guttenbergs Anwälte mit.

Der CSU-Politiker selbst wies abermals Vorwürfe zurück, beim Schreiben der Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht zu haben: „Wenn ich die Absicht gehabt hätte zu täuschen, dann hätte ich mich niemals so plump und dumm angestellt, wie es an einigen Stellen dieser Arbeit der Fall ist.“ Die zahlreichen ungekennzeichneten Zitate in seiner Arbeit erklärte er mit Überforderung angesichts der politischen und wissenschaftlichen Herausforderungen. Spekulationen über einen Ghostwriter wies er zurück. „Ich habe den Blödsinn wirklich selber verfasst, und ich stehe auch dazu.“

Guttenberg war vor neun Monaten wegen der Plagiatsaffäre zurückgetreten. Es hatte sich herausgestellt, dass er zahlreiche Passagen seiner Doktorarbeit von anderen Autoren übernommen hatte, ohne dies kenntlich zu machen. Die Universität Bayreuth bescheinigte Vorsatz und erkannte ihm den Doktortitel ab. Inzwischen lebt Guttenberg mit seiner Familie in den USA.

In dem Interview, das am Dienstag in voller Länge auf 208 Seiten als Buch erscheint, meldete sich Guttenberg zum ersten Mal seit seinem Rücktritt wieder zur Plagiatsaffäre und zu seinen Zukunftsplänen zu Wort. „Ich werde mit Sicherheit in mein Heimatland zurückkehren und ein politischer Kopf bleiben“, sagte er der „Zeit“.

CSU-Chef Horst Seehofer hält eine rasche Rückkehr Guttenbergs in die deutsche Politik allerdings für nicht nötig. In einer Sitzung der CSU-Landtagsfraktion betonte der bayerische Ministerpräsident nach Teilnehmerangaben, dass die Partei derzeit gut aufgestellt und nicht auf Guttenberg angewiesen sei. Auch ohne Guttenberg könne die CSU erfolgreich Politik machen - das sei Seehofers Botschaft gewesen, hieß es aus der Fraktion. Zugleich erklärte Seehofer auch: „Er gehört zu uns.“

Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Urheberrecht waren 199 Strafanzeigen in Hof eingegangen. Allerdings stammte nach Angaben der Staatsanwaltschaft lediglich eine von einer betroffenen Rechte-Inhaberin. Monatelang durchforsteten Polizisten und Staatsanwälte Guttenbergs rechtswissenschaftliche Abhandlung unter dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“.

Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, „ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter. Immer wieder waren Vorwürfe laut geworden, Guttenberg habe beim Verfassen seiner Doktorarbeit die Hilfe der Bundestags-Wissenschaftler in Anspruch genommen.

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