Gerichtsurteil: Beschlagnahmung im Ausland ist nicht möglich

Berlin (dpa) - Der griechische Justizminister Nikos Paraskevopoulos hat im Streit um Reparationen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges gedroht, deutsches Eigentum in Griechenland zu beschlagnahmen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte allerdings in einem ähnlich gelagerten Fall 2012 entschieden, dass diese Art von Vollstreckung im Ausland völkerrechtswidrig sei, da dadurch die „Staatenimmunität“ Deutschlands verletzt würde. In das Verfahren war damals auch Griechenland involviert.

Die Bundesregierung hatte den IGH 2008 angerufen, nachdem ein italienisches Kassationsgericht entschieden hatte, Deutschland müsse die Hinterbliebenen des Massakers der Wehrmacht im italienischen Civitella vom Juni 1944 entschädigen - und zu diesem Zweck dürfe auch deutsches staatliches Vermögen in Italien beschlagnahmt werden. Das IGH-Urteil zugunsten Deutschlands erging im Februar 2012.

Griechenland war von dem Urteil auch betroffen gewesen. Denn die Angehörigen des SS-Massakers in dem griechischen Dorf Distomo 1944 hatten von der italienischen Justiz ebenfalls das Recht zugesprochen bekommen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

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