Fragen & Antworten: Die strafbefreiende Selbstanzeige

Berlin (dpa) - FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß hat sich selbst angezeigt. Er will nach Steuerhinterziehung reinen Tisch machen und straffrei aus der Sache herauskommen. Ob ihm das glückt und der Fiskus eine Strafbefreiung per Selbstanzeige akzeptiert, wird sich zeigen.

Einfach wird das nicht, wie schon der Haftbefehl zeigt. Eine rechtzeitige lückenlose Offenbarung ist äußert kompliziert. Wie sonst auch gilt zunächst aber weiter die Unschuldsvermutung.

Ist die strafbefreiende Selbstanzeige so kompliziert?

Vom Grundsatz her eigentlich nicht. Wer Steuern hinterzogen hat und sich ehrlich machen will, soll geräuschlos aus der Falle herauskommen können. Ohne dieses Instrument hätte er keine Chance, sich selbst zu überführen. Es gibt ähnliche Wege im Strafrecht - eben nur nicht so „komfortabel“ wie bei Steuerbetrug. Kompliziert wird das Ganze durch die vielen Vorgaben von Justiz und Politik, die in den vergangenen Jahren verschärfend dazugekommen sind.

Welche Auflagen gibt es denn?

Generell muss eine Selbstanzeige rechtzeitig eingangen sein, und sie darf keinerlei Lücken aufweisen, um strafbefreiend zu sein. Für jedes Steuerjahr und jede einzelne Steuerart - von der Einkommen- bis zur Umsatzsteuer - muss für zehn Jahre lückenlos alles auf den Tisch. Die Zeiten der Salamitaktik und „Fußmattentheorie“ für Straffreiheit per Selbstanzeige - also scheibchenweise Aufklärung und Steuerfahnder stehen fast vor der Tür - sind vorbei. Die Meinungen gehen aber darüber auseinander, wann ein Steuerbetrüger etwas geahnt oder gewusst haben müsste und wann er sich zu spät angezeigt hat. „Der Bundesgerichtshof neigt hier zu strenger Auslegung“, sagt der Steuerberater und Rechtsanwalt Markus Deutsch.

Sind folgende Ermittlungen und gar ein Haftbefehl normal?

Ermittlungen der Finanzbehörden werden nach Eingang der Selbstanzeige eigentlich automatisch eingeleitet. „Denn einen Anfangsverdacht gibt es ja im Zuge dieser Offenbarung“, sagt Deutsch. Der Fiskus müsse prüfen, ob diese plausibel sowie vor allem vollständig ist und damit wirksam werden kann.

Und Haftbefehl samt Hausdurchsuchung?

Hausdurchsuchung und Haftbefehl sind nach einer Selbstanzeige schon ungewöhnlich. Denn eigentlich sollte eine Selbstanzeige ohne Risiken eingereicht sein. Für eine Anklage ist ein „hinreichender Tatverdacht“ nötig, für einen Haftbefehl „dringender Tatverdacht“. Die Ermittler gehen dann unter anderem von Fluchtgefahr aus. Das erklärt auch eine Kaution, um wieder auf freien Fuß zu kommen.

Lassen Haftbefehl und Kaution Rückschlüsse auf die Straftat zu?

Ein Haftbefehl lässt natürlich aufhorchen. Rückschlüsse auf den Umfang des Steuerbetrugs sind aber nicht möglich. Es könnte allenfalls ein Hinweis darauf sein, dass eine schwerwiegendere Tat im Raum steht, aber nicht darauf, wie der Fall am Ende ausgeht. Womöglich zeigt sich die bayerische Justiz auch unnachgiebig und will keinen Verdacht auf einen Prominentbonus aufkommen lassen. Deutsch: „Von einem „blau-weißen Steuerparadies kann keine Rede sein.“ Die Unschuldsvermutung gelte aber weiter.

Wann geht ein Steuerbetrüger nach Selbstanzeige straffrei aus?

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Wer pro Jahr und Steuerart mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, muss auch fünf Prozent Zuschlag zahlen - neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Steuerbetrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen - die Summe der verschwiegener Steuern eines Jahres liegt bei 100 000 Euro und mehr - verjährt Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren. Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, Haftstrafe wird aber oft zur Bewährung ausgesetzt.

Und wann wird es ernst?

Dem BGH war laut Deutsch immer ein Dorn im Auge, dass selbst bei höheren Beträgen Verfahren eingestellt wurden. Daher haben die Richter Zusatz-Schwellen eingezogen, ab wann ein Steuerbetrüger nicht mehr mit Bewährungsstrafe davon kommt. So wird Gefängnis in der Regel fällig, wenn mehr als eine Million Euro hinterzogen wurde und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde - es sei denn, andere Gründe sprechen dagegen, ein Geständnis etwa. Eine misslungene Selbstanzeige kann eine Strafe zumindest lindern. Ist sie aber wirksam, geht ein Steuerbetrüger straffrei aus - auch wenn er riesige Summen verschwiegen hat, selbst in Milliardenhöhe.

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