Flüchtlinge und Migranten

Berlin (dpa) - Aus unterschiedlichen Gründen verlassen Menschen ihre Heimat und kommen nach Deutschland.

Das Völkerrecht unterscheidet zwischen Flüchtlingen, die durch äußere Einflüsse wie Krieg oder Verfolgung zur Flucht getrieben wurden, und Migranten, die aus eigenem Antrieb in der Fremde bessere Lebensbedingungen suchen. Allerdings sind beide Gruppen nicht klar voneinander abzugrenzen.

FLÜCHTLINGE sind laut Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ ihr Land verlassen haben. Ob eine staatliche Verfolgung vorliegt, wird in nationalen Asylverfahren festgestellt, die sich von Aufnahmestaat zu Aufnahmestaat unterscheiden. Umstritten ist, ob sich der Schutz der Genfer Konvention auch auf Flüchtlinge bezieht, die nicht vor staatlicher Verfolgung in ihrer Heimat geflohen sind, sondern zum Beispiel in einem Bürgerkrieg von Rebellen bedroht wurden.

MIGRANTEN (von lateinischen migratio = Umzug, Wanderung, Auswanderung) erhoffen sich in einem anderen Land ein besseres Leben und verlassen ihre Heimat - oft auf illegalem Weg und mit großem persönlichen Risiko. Wichtige Gründe für Migration sind neben großer Not auch politische Krisen und bewaffnete Konflikte. Es kann sich darum bei Migranten neben Armuts-, Wirtschafts- und Klimaflüchtlingen auch um Kriegsflüchtlinge handeln. In der Bundesrepublik hat sich in den vergangenen Jahren der Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ als Bezeichnung für Zuwanderer und ihre Nachkommen eingebürgert. Auch das Statistische Bundesamt benutzt seit dem Mikrozensus 2005 diese Definition. 2014 lebten demnach in Deutschland 16,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund - 20,3 Prozent der Gesamtbevölkerung.

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