Hintergrund Finanzierung von Stuttgart 21: Die Sprechklausel

Stuttgart (dpa) - Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 von 2009 und wird sehr unterschiedlich interpretiert. In Paragraf acht, Absatz vier, steht: „Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf.“

Aus Sicht der Bahn beinhalten Gespräche auch eine daraus folgende finanzielle Mehrbeteiligung vor allem des Landes und der Stadt Stuttgart. Dies lehnen die Stuttgart-21-Projektpartner allerdings vehement ab. Sie pochen darauf, dass die Klausel lediglich zum Sprechen auffordert. Bei der bereits laufenden, gerichtlichen Auseinandersetzung müssen Richter entscheiden, wie der Passus im Vertrag zu verstehen ist.

Die Bahn hatte nach der Kostenexplosion bei Stuttgart 21 im Jahr 2013 die Sprechklausel gezogen, um mit den Projektpartnern die Verteilung von Kostenrisiken in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zu verhandeln. Doch die Projektpartner wollten ihre Beiträge nicht erhöhen.

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