Fragen und Antworten : Die Sache mit der Satzung: Warum Nahles warten muss
Berlin (dpa) - Es klang nach einem simplen Plan. Der scheidende SPD-Chef Martin Schulz kündigte an, den Vorsitz an Fraktionschefin Andrea Nahles zu übergeben. Eigentlich Anfang März.
Doch es kam die Idee auf, dass Nahles schon vorher kommissarisch übernehmen solle, um bereits in den entscheidenden Wochen des SPD-Mitgliederentscheids über die große Koalition (GroKo) an der Spitze zu stehen. Dagegen gab es nun Widerstand: aus Landesverbänden, von GroKo-Gegnern und Juristen in und außerhalb der Partei. Und plötzlich tauchte noch eine Gegenkandidatin aus der dritten Reihe auf: die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange. Einige Fragen und Antworten.
Was sind die Einwände gegen einen vorzeitigen Stabwechsel an Nahles?
Die Gegner des Vorhabens beklagen zum einen, die Führungsfrage dürfe nicht in kleinen Zirkeln ausgekungelt werden - von oben, ohne Mitsprache der Basis. Zum anderen haben sie rechtliche Bedenken: Nahles sei nicht stellvertretende Parteivorsitzende und nicht mal Mitglied des Vorstands. Dass sie kommissarisch die Führung übernehmen solle, sei mit der SPD-Satzung daher nicht vereinbar. Daher übernimmt nun der dienstälteste SPD-Vize, Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz. Nahles kandidiert auf einem Sonderparteitag am 22. April in Wiesbaden - womöglich wird es weitere Gegenkandidaten neben Simone Lange geben.
Was sagt denn die Satzung der Partei?
Im Organisationsstatut - wie die Satzung bei der SPD heißt - ist festgelegt, dass im Fall des Rückzugs eines Vorsitzenden ein Parteitag innerhalb von drei Monaten einen Nachfolger wählen muss. Was in der Übergangszeit passiert, ist dort nicht genau geregelt. Die Kritiker des Nahles-Schnellverfahrens argumentieren aber, in der Satzung sei niedergeschrieben, dass der Parteichef mehrere Stellvertreter habe - und deren ureigenste Aufgabe sei es, den Vorsitzenden zu vertreten, wenn dieser ausfalle. Dass stattdessen eine Person, die weder Parteivize noch Mitglied der Spitzengremien sei, die Aufgabe übernehme, sei in der Satzung nicht vorgesehen.