Die drei Varianten Brüssels für Eurobonds

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat ein Vorschlagpapier mit drei Varianten für Eurobonds präsentiert. Die EU-Behörde will erst die Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Finanzmarktexperten abwarten, bevor sie sich öffentlich zu einer Variante bekennt.

- Modell 1: Einer für alle, alle für einen:

Die erste Variante ist die weitgehendste: Sie sieht vor, dass sämtliche Staatsanleihen im Euroraum auf Eurobonds umgestellt werden. Die einzelnen Länder würden aufhören, eigene Bonds auszugeben. Stattdessen würden nur noch Gemeinschaftsanleihen aufgelegt, die eine europäische Schuldenagentur an den Start bringen würde. Schulden und Haftung in der Währungsunion würden auf diesem Weg komplett vergemeinschaftet.

Der Vorteil: Internationale Investoren, die gerade in unsicheren Zeiten händeringend nach liquiden Anlagen suchen, dürften den neuen Markt sehr gut annehmen. Zudem würden die großen Ratingagenturen die Kreditwürdigkeit der Eurozone insgesamt betrachtet aller Wahrscheinlichkeit nach mit Spitzenbonität bewerten. Nachteil: Die EU-Verträge müssten geändert werden, die Haftungsübernahmen zwischen den Ländern verbieten. Zudem dürfte die Vorbereitung lange dauern.

- Modell 2: Im roten Bereich ist jeder auf sich allein gestellt:

Die zweite Variante sieht nur eine teilweise Ablösung einzelstaatlicher Anleihen durch Eurobonds vor. Bis zu einem bestimmten Grad würden die Länder sich über gemeinschaftliche Anleihen, sogenannte „Blue Bonds“, refinanzieren. Anbieten würde sich beispielsweise die durch die Maastricht-Kriterien vorgegebene Schuldenobergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Jeglichen Refinanzierungsbedarf darüber hinaus müssten die Staaten über eigene Anleihen, die sogenannten „Red Bonds“, decken. Der Vorteil: Trotz gemeinsamer Haftung könnten die Finanzmärkte weiterhin zwischen den einzelnen Ländern differenzieren, so dass die Anreize für Haushaltsdisziplin hoch blieben. Nachteil: Änderung der EU-Verträge nötig.

- Modell 3: Gemeinsame Bonds ohne gemeinsame Haftung:

Beim dritten Modell würden die Euro-Länder ihren Finanzbedarf zwar zum Teil über gemeinschaftliche Anleihen aufnehmen, allerdings nur anteilig haften. Der Grundgedanke, die Kreditwürdigkeit der einzelnen Euro-Staaten zu bündeln, um gemeinsam eine stärkere Position zu erreichen, ist in diesem Modell nur noch begrenzt vorhanden. Vermutlich würde die Vergemeinschaftung nicht ausreichen, um Investoren ihr Misstrauen zu nehmen. Den Krisenländern würde der Zugang zum Kapitalmarkt somit kaum erleichtert. Zudem haben Ratingagenturen bereits durchblicken lassen, Eurobonds dieser Machart mit der Note des bonitätsschwächsten Landes zu bewerten. Vorteil: Im Gegensatz zu den ersten beiden Modellen wäre keine Änderung der EU-Verträge nötig.

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