Hintergrund Die drei SPD-Knackpunkte in den GroKo-Verhandlungen

Berlin (dpa) - Nur unzureichende Ergebnisse haben aus Sicht der SPD die Sondierungen mit der Union eingebracht. „Wir wollen weitere Fortschritte“, heißt es in dem Beschluss des SPD-Parteitags. Führende Unionsvertreter haben am Montag deutlich gemacht, dass sie an Grundentscheidungen nicht rütteln lassen, aber über Details noch einmal reden wollen.

Hintergrund: Die drei SPD-Knackpunkte in den GroKo-Verhandlungen
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Hier Szenarien zu den Nachbesserungswünschen der SPD.

SACHGRUNDLOSE BEFRISTUNG

SPD-Forderungen: Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die Einschränkung der Sachgründe für Befristungen und die Begrenzung von Befristungsketten.

Lage: 8,5 Prozent der abhängig Beschäftigten ab 25 waren zuletzt befristet beschäftigt, rund 2,8 Millionen. Mehr als jeder Dritte arbeitet unfreiwillig befristet. Die Arbeitgeber betonen: Mehr als zwei Drittel erhielten eine Anschlussbeschäftigung. Oft betroffen: Hilfsarbeiter, Menschen ohne Ausbildung sowie Ausländer.

Drei Arten von Befristungen ohne Sachgrund gibt es: Befristung bis zu zwei Jahren, Befristung in den ersten vier Jahren nach Gründung eines Unternehmens und Befristung bei über 52-jährigen zuvor Arbeitslosen.

Szenarien: Der SPD geht es vor allem darum, unbefristete Jobs für Berufseinsteiger wieder zur Regel zu machen. Dass die so genannten Sachgründe in großem Stil zusammengestrichen werden, erscheint aber als wenig wahrscheinlich. Und wie es mit den sachgrundlosen Befristungen weitergeht, ist schwer vorauszusehen. Die Wirtschaft trommelt gegen weniger Flexibilität auf dem Jobmarkt. Der Vizechef der CDU-Sozialausschüsse, Christian Bäumler, meint aber: „Viele Anhänger der Unionsparteien sind für eine Einschränkung befristeter Arbeitsverträge.“ Eine von CDU-Vize Julia Klöckner ins Spiel gebrachte Änderungen nur für den öffentlichen Dienst dürfte nur schwer per Gesetz umsetzbar sein, denn dieses unterscheidet im Grundsatz nicht zwischen Arten von Arbeitgebern beziehungsweise Branchen.

ZWEI-KLASSEN-MEDIZIN

SPD-Forderung: Versorgung nach dem Bedarf der Patienten statt nach ihrem Versicherungsstatus, eine gerechtere Honorarordnung, die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte.

Lage: Wegen der höheren Arzthonorare für Privatpatienten bekommen diese in der Regel bevorzugt Termine vor allem bei Fachärzten. Für privat und gesetzlich Versicherte gelten unterschiedliche Honorarsysteme (GOÄ beziehungsweise EBM). Besonders attraktiv sind die Privatkassen für Beamten. Diese erhalten vom Dienstherrn 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten als Beihilfe. Für den Rest müssen sie eine private Police abschließen, für sie gibt es günstige Tarife.

Szenarien: Die SPD-Bürgerversicherung mit genereller Wechseloption von einer privaten in eine gesetzliche Kasse und gesetzlicher Absicherung aller Neuversicherten scheiterte an der Union. Kaum denkbar, dass sie nun durch die Hintertür kommt. Offen sind die gesetzlichen Kassen für Beamte bereits heute, doch zahlt der Dienstherr den Arbeitgeberanteil nicht. Für Aufsehen hat zuletzt Hamburg gesorgt: Als erstes Land öffnet es ihren Beamten die gesetzliche Krankenversicherung - sie sollen per pauschaler Beihilfe den hälftigen Beitrag auch zu einer gesetzlichen Kasse bekommen. In der Union hatte es bereits Überlegungen gegeben, etwa besonders kinderreichen Beamten einen Zuschuss zu ermöglichen. Kompromisse sind hier denkbar. Schwierig ist eine grundsätzliche Reform bei den Arzthonoraren - die unterschiedlichen Systeme sind kompliziert, über eine Reform der veralteten GOÄ verhandeln private Krankenversicherung und Ärzteschaft seit Jahren. Für die regelmäßigen Honorarverhandlungen von gesetzlichen Kassen und Ärzten kann der Gesetzgeber aber Vorgaben machen, wie in der Vergangenheit, als festgelegt wurde, dass das Honorar steigt, wenn die Bevölkerung kränker wird. Hier könnte eine GroKo ansetzen. In Kliniken gibt es bereits gleich hohe Pauschalen für gesetzlich und privat Versicherte, letztere bekommen Zuschläge für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung.

FAMILIENNACHZUG:

SPD-Forderung: Eine weitergehende Härtefallregelung für den Familiennachzug, um Familien das Zusammenleben zu ermöglichen.

Lage: Der Nachzug von Angehörigen von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus ist vom 17. März 2016 bis zum 16. März 2018 ausgesetzt worden, während die anderen anerkannten Flüchtlinge ihre Familien weiter nachholen konnten. Die Union warnt, bis zu 300 000 Angehörige könnten ein Visum beantragen - andere Schätzungen gehen nur von 70 000 bis 80 000 Angehörigen aus. In den ersten neun Monaten 2017 wurde 86 121 Asylbewerbern nur subsidiärer Schutz gewährt.

Szenarien: Laut Sondierung soll der Zuzug von Flüchtlingen die Zahl von 180 000 bis 220 000 pro Jahr nicht überschreiten. Der Familiennachzug soll eng begrenzt werden - auf 1000 Menschen pro Monat. Die Union hat bereits am Freitag einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, nach dem der Familiennachzug bis zu einer Neuregelung ausgesetzt bleiben soll. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zeigte sich im Deutschlandfunk im Detail bereit zum Verhandeln: „„Härtefall“ heißt ja wirklich in einem ganz engen begrenzten Maße für diejenigen, die in allergrößter Not sind, Fälle, wo man sich vorstellen kann, dass jemand schwer erkrankt ist oder ähnliche Sachen.“ Kompromisse sind denkbar.

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