Fortschrittsbericht der EU Die Ausstiegsklausel für die Türkei-Gespräche

Brüssel (dpa) - In den Leitlinien für die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist vorgesehen, dass die Gespräche bei einem „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen europäische Grundwerte zumindest vorübergehend gestoppt werden.

Konkret genannt sind die Prinzipien der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit.

Wird ein solcher Verstoß festgestellt, müsste eigentlich die EU-Kommission das Aussetzen der Verhandlungen empfehlen. In der Folge würde es dann eine Abstimmung im Kreis der Mitgliedstaaten geben. Beschlossen wäre der Vorschlag, wenn ihm 16 der insgesamt 28 Länder zustimmen, sofern diese Staaten mindestens 65 Prozent aller Bürger in der Union vertreten.

Ob die Beitrittsverhandlungen abgebrochen werden, hängt letztlich aber viel von Interpretationen und politischem Willem ab. So wird beispielsweise in den Verhandlungsleitlinien nicht ausbuchstabiert, ab wann ein Verstoß gegen EU-Prinzipien als schwerwiegend und anhaltend gewertet werden sollte.

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