Hintergrund Der lange Weg zu einem möglichen NPD-Verbot

Karlsruhe (dpa) - Knapp vierzehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsantrags verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im zweiten Verfahren gegen die rechte Partei. Wichtige Stationen:

März 2003: Die Karlsruher Richter stellen das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.

August 2007: Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.

April 2008: Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge „abgeschaltet“ und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.

März 2012: Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.

November 2012: Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei werde durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.

Dezember 2012: Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.

März 2013: Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.

November 2013: Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.

Dezember 2013: Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.

Mai 2015: Die Länder legen vom Verfassungsgericht angeforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.

August 2015: Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.

März 2016: Drei Tage lang kommen bei der Verhandlung in Karlsruhe Prozessbevollmächtigte von Bundesrat und NPD sowie Experten und Politiker zu Wort. Es zeichnet sich ab, dass ein Verbot diesmal nicht an V-Leuten scheitern wird. Die Richter scheinen der Frage des politischen Einflusses der NPD einen hohen Stellenwert beizumessen.

Oktober 2016: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnt eine Beschwerde der NPD ab, in Deutschland als verfassungswidrig stigmatisiert zu werden.

November 2016: Das Bundesverfassungsgericht teilt mit, dass es am 17. Januar sein Urteil verkünden will.

Dezember 2016: Die „Bild“-Zeitung berichtet, in einer internen Einschätzung gehe die Bundesregierung davon aus, dass Karlsruhe dem NPD-Verbotsantrag nicht stattgeben werde.

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