Erziehung steht im Vordergrund Das Jugendstrafrecht: der Freiburger Fall

Freiburg (dpa) - Beim Jugendstrafrecht steht die Erziehung, nicht die Bestrafung im Vordergrund. Eine Jugendstraftat wird in erster Linie mit Erziehungsmaßregeln geahndet. Das sind Weisungen zur Lebensführung.

Etwa: Die Bestimmung des Aufenthaltsortes oder das Gebot, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen. Wenn das für ein Unrechtsbewusstsein nicht ausreicht, wird die Straftat mit sogenannten Zuchtmitteln wie Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest oder mit einer Jugendstrafe in einem Jugendgefängnis geahndet. Das Mindestmaß beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf, bei schweren Verbrechen zehn Jahre.

Im Freiburger Fall: Da der Tatverdächtige 17 Jahre alt ist, wird er laut Staatsanwaltschaft nach Jugendstrafrecht angeklagt. Es drohten ihm damit bei einer Verurteilung maximal 10 Jahre Haft. Im Erwachsenenstrafrecht wäre es bei Mord lebenslänglich. Verhandelt werde vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg. Prozesse im Jugendstrafrecht sind in der Regel nichtöffentlich. Neben der Gefängnisstrafe drohe dem jungen afghanischen Flüchtling zudem die Abschiebung.

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