Das Breivik-Verfahren: Wie es weitergeht

Oslo (dpa) - Nach der Bekanntgabe des psychiatrischen Gutachtens über den Massenmörder Anders Behring Breivik hat die Osloer Staatsanwaltschaft am Dienstag zum weiteren Gang des Verfahrens Stellung genommen.

Danach soll bis Ende des Jahres entsprechend der üblichen Prozedur eine Fachkommission das Gutachten überprüfen. Bei Einwänden oder Fragen müssen die beiden Gutachter möglicherweise nacharbeiten.

In jedem Fall wird der Prozess gegen Breivik wegen Ermordung von 77 Menschen am 16. April 2012 eröffnet. Dort tragen die beiden Psychiater ihr Gutachten komplett vor. Das Gericht entscheidet endgültig über die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit des Attentäters.

Bei Zurechnungsfähigkeit beträgt die Höchststrafe für Mord in Norwegen 21 Jahre Haft. Bei Unzurechnungsfähigkeit könnte der 32- jährige Breivik nicht bestraft, sondern ausschließlich auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Diese Einweisung muss alle drei Jahre überprüft werden. Sie kann lebenslang dauern.

Es gilt bei normalen Strafverfahren in Norwegen als Ausnahme, dass ein Gericht sich gegen das Gutachten der von ihm bestellten Rechtspsychiater stellt.

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