Mildere Urteile möglich BGH kippt Berliner Mordurteil gegen Raser

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutschlandweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben, die nach einem illegalen nächtlichen Autorennen auf dem Kurfürstendamm einen Mann totgefahren hatten (4 StR 399/17).

Mildere Urteile möglich: BGH kippt Berliner Mordurteil gegen Raser
Foto: dpa

Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Als Freibrief für Raser kann das aber nicht verstanden werden: Der BGH hob am Donnerstag in Karlsruhe zugleich teilweise eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main auf, das einen Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte (4 StR 158/17).

Der BGH gab nicht die von vielen erwartete „rote Linie“ gegen Raser vor: „Diese Erwartung müssen wir enttäuschen“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.“

Für bundesweites Aufsehen hatte insbesondere der Raser-Fall aus Berlin gesorgt: Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen 69-jährigen Mann tot.

Das Landgericht Berlin hatte die beiden zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt, weil es den Männern Vorsatz unterstellt hatte. Dem konnte der BGH nicht folgen, weil das Landgericht den Vorsatz erst zu einem Zeitpunkt annahm, als die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern - nämlich in der Kurve vor der Kreuzung, wo einer der beiden in den Geländewagen des 69-Jährigen raste. Kann auch in einer neuen Verhandlung der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht - hier reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Maximilian Warshitsky, Sohn des getöteten Autofahrers und Nebenkläger im Prozess, äußerte sich tief enttäuscht. Er leidet noch immer am sinnlosen Tod seines Vaters und hatte auf ein Signal aus Karlsruhe gegen den „Terror“ auf den Straßen gehofft. Schlimm ist für ihn die Aussicht auf einen neuen Prozess: „Die ganzen Gefühle werden hochkommen, auch der Stress. Die beiden Angeklagten wiedersehen zu müssen, ist sehr belastend.“

Richterin Sost-Scheible räumte ein: „Das Urteil wird manche Erwartungen enttäuschen - das kann man in gewisser Weise verstehen.“ Aber so einfach sei die Rechtslage nicht.

Im Fall eines jungen Frankfurter Rasers, der nach Überfahren von zwei roten Ampeln und mit 142 Kilometern pro Stunde - erlaubt war Tempo 70 - einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte, könnte es dagegen eine schärfere Strafe geben: Der BGH gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die auf vorsätzliche Tötung plädiert hatte. „Wie der neue Tatrichter entscheiden wird, ist allerdings völlig offen“, betonte die BGH-Richterin.

Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert: Der Mandant, der selbst nicht angeschnallt war, habe mit Sicherheit nicht damit gerechnet, das jemand zu Tode kommen könne. Der BGH betonte hingegen, wer den Tod eines anderen in Kauf nehme, nehme nicht zwangsläufig den eigenen Tod in Kauf.

Keinen Vorsatz sah der BGH im Fall eines Bremer Motorradfahrers, der bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger getötet hatte (4 StR 311/17). Die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts wurden verworfen. Es hatte den in der Bikerszene als „Alpi“ bekannten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. „Alpi“ hatte in den Monaten vor dem Unfall Videos ins Netz gestellt, auf denen riskante Fahrmanöver und Beinaheunfälle zu sehen sind. Sein YouTube-Kanal hatte mehr als 80 000 Abonnenten.

Zu den Videos sagte sein Anwalt: „Da sind wirklich hässliche Sachen dabei.“ Er betonte aber, das tödliche Geschehen habe damit nichts zu tun. „Die Kamera war da nicht an. Er war auf dem Heimweg.“ Er war bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden, vor seiner Vollbremsung war er mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde auf dem Motorrad durch die Stadt gerast.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauerte die BGH-Entscheidung im Berliner Fall: „Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtlose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt.“

Doch Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen können neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.

Für Johannes Fechner, den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zeigt der Berliner Fall, „dass die Verdoppelung der Höchststrafe auf zehn Jahre Haftstrafe gegen skrupellose Raser dringend erforderlich war“. Dies solle gerade die „asozialen Raser“ treffen, denen Staatsanwälte und Gerichte keinen Tötungsvorsatz nachweisen können. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, betonte: „Rasen ist kein Kavaliersdelikt.“ Diejenigen, die illegale Rennen fahren und das Rasen als ihr Hobby ansehen, müssten mit konsequenten Strafen rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort