Berliner Richter halten Hartz IV für zu niedrig

Berlin (dpa) - Die im vergangenen Jahr neu geregelten Hartz-IV-Sätze sind nach Ansicht von Richtern des Berliner Sozialgerichts zu niedrig und deshalb verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Grundsicherung „den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt“, entschied die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin am Mittwoch. Die drei Richter legten die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Es ist der erste Vorlagebeschluss eines Sozialgerichts zur Überprüfung der neuen Regelsätze. (Az. S 55 AS 9238/12).

Die Neuregelung ist allerdings nach Ansicht anderer Sozialgerichte verfassungsgemäß. Auch eine andere Kammer des Berliner Sozialgerichts hatte erst im März die Verfassungsmäßigkeit der Leistungen bestätigt.

Geklagt hatte jetzt eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertretene dreiköpfige Familie aus Berlin-Neukölln. Nur die Karlsruher Richter haben die Möglichkeit, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären. Derzeit seien lediglich drei Verfassungsbeschwerden von Betroffenen gegen die Hartz-IV-Regelungen anhängig, sagte die Sprecherin des Bundesgerichts am Mittwoch.

Nach Auffassung der Berliner Richter sind die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro zu niedrig; für eine dreiköpfige Familie - Eltern und 16-jähriger Sohn - seien es rund 100 Euro im Montag. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. Die Neuregelung trat 2011 in Kraft.

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