Ältestenrat entscheidet nicht endgültig über Wulff

Hannover (dpa) - In Hannover beschäftigt sich der Ältestenrat des Landtags mit dem Privatkredit, den Bundespräsident Christian Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident bekommen hat.

Im Plenum spielten mögliche geschäftliche Verbindungen Wulffs zu Egon Geerkens bereits 2010 eine Rolle, doch der Opposition reichen die damaligen Antworten nicht aus.

Womit beschäftigt sich der Ältestenrat?

Die Opposition von SPD, Grünen und Linken hat die Sitzung beantragt. Sie werfen Wulff vor, in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident auf eine Anfrage zu den geschäftlichen Beziehungen zu Unternehmer Egon Geerkens nur die halbe Wahrheit gesagt zu haben. Er hätte erwähnen sollen, dass er einen Kredit über 500 000 Euro von Geerkens Frau bekommen hatte. Möglicherweise kommen auch die zuletzt bekanntgewordenen Urlaubsreisen Wulffs zur Sprache, bei denen er zu Gast bei befreundeten Unternehmern war.

Gehören solche Fragestellungen zu den klassischen Aufgaben des Ältestenrats?

Nein. Das Gremium unterstützt den Präsidenten in parlamentarischen Angelegenheiten. Es beschließt die Sitzordnung im Landtag, berät über den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen. Das Gremium besteht aus 17 Mitgliedern, die von den Fraktionen benannt werden.

Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Sanktionen kann der Ältestenrat nicht beschließen. Das Gremium hat keine Entscheidungsgewalt, was das Ministergesetz angeht. Um Wulff vorzuladen, wäre ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss notwendig, den ein Fünftel der Landtagsabgeordneten beantragen müsste. Möglich wäre ein Einschalten des Staatsgerichtshofs, der nach Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags der richtige Ansprechpartner wäre. Die Experten vertreten die Ansicht, dass ein sogenanntes Organstreitverfahren geführt werden könnte, wenn ein Abgeordneter der Ansicht ist, dass die Regierung eine Anfrage nicht „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ beantwortet hat.

In der Diskussion geht es immer wieder darum, ob Wulff Vergünstigen „in Bezug“ auf sein Amt als Ministerpräsident bekommen hat. Was hat es damit auf sich?

Regierungsmitglieder dürfen nach dem niedersächsischen Ministergesetz durchaus Belohnungen und Geschenke annehmen. Sie dürfen aber nichts mit dem politischen Amt des Regierungsmitglieds zu tun haben. Im Gesetz (§ 5) heißt es: „Die Mitglieder der Landesregierung dürfen, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen.“

Gibt es weitere Regelungen, die in diesem Fall zum Tragen kommen können?

Ja. Bei der Formulierung des Ministergesetzes hat sich der Landtag an das Beamtenrecht angelehnt. In einer Verwaltungsvorschrift zum niedersächsischen Beamtengesetz heiß es: „"In Bezug auf das Amt" ist ein Vorteil immer dann gewährt, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass die Beamtin oder der Beamte ein bestimmtes Amt bekleidet oder bekleidet hat. Ein Bezug zu einer bestimmten Amtshandlung ist nicht erforderlich.“

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