Sportanwalt: Anti-Doping-Gesetz muss korrigiert werden

Berlin (dpa) - Der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner hat das Urteil des Oberlandesgerichts München im Schadenersatzprozess von Claudia Pechstein als richtungweisend begrüßt und Korrekturen im neuen Anti-Doping-Gesetz gefordert.

Sportanwalt: Anti-Doping-Gesetz muss korrigiert werden
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„Das Pechstein-Urteil ist ein Tor für alle Athleten, die sich bisher dem Schiedsdiktat unterziehen mussten“, sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur. „Endlich wird die Überbedeutung des Sportgerichtshofes CAS und die Verdrängung staatlichen Rechts ausgehebelt. Das ist ein Verdienst der Hartnäckigkeit von Claudia Pechstein. Ihr gilt mein Dank und Glückwunsch“, erklärte Lehner.

Der Heidelberger forderte den Gesetzgeber auf, Paragraf 11 im Entwurf des neuen Anti-Doping-Gesetzes zu korrigieren. „Er kann das Urteil von München nicht ignorieren und muss sich überlegen, ob er diesen Paragrafen nicht zurückzieht“, sagte Lehner. Mit dem Paragrafen 11 werden Sportler gezwungen, sich der Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen. Pechstein hatte dies kritisiert, weil damit die Athleten auf eines ihrer verfassungsgemäß verbrieften Grundrechte verzichten.

Das Anti-Doping-Gesetz soll im Sommer vom Bundestag verabschiedet werden. Pechstein hat für den Fall der Verabschiedung des Gesetzes in der bisherigen Form angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Paragrafen 11 zu klagen.

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