Pechstein winkt erstmals Erfolg vor Gericht

München (dpa) - Seit fünfeinhalb Jahren kämpft Claudia Pechstein um die Herstellung ihres Rufes vor Gericht. Am Donnerstag scheint erstmals ein Urteil möglich, das der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin einen Erfolg im Streit mit dem Eislauf-Weltverband ISU bescheren könnte.

Pechstein winkt erstmals Erfolg vor Gericht
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Darauf deuten vorhergehende Aussagen des Richters hin. Die Deutsche Presse-Agentur beleuchtet die wichtigsten Fragen und Antworten vor der Verkündung des Urteils am Oberlandesgericht in München.

Worum geht es bei der Schadenersatzklage von Claudia Pechstein?

Pechstein war 2009 ohne positiven Befund durch den Welteislauf-Verband ISU zu einer Doping-Sperre von zwei Jahren verurteilt worden. Der Grund: schwankende Retikulozytenwerte, die ein indirekter Hinweis auf Doping sein könnten. Pechstein bestritt jegliches Doping, spätere Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Nun verklagt Pechstein den Weltverband für erlittenes Unrecht.

Wie viele Prozesse hat Claudia Pechstein seit 2009 bestritten?

Insgesamt sechs. Es beginnt mit einer geheimen Anhörung durch das ISU-Schiedsgericht in Bern am 29./30. Juni 2009. Pechstein geht nach der verhängten Sperre beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung. Als das höchste Sportgericht der ISU folgt, legt Pechsteins Anwalt Beschwerde gegen das Urteil vor dem Schweizer Bundesgericht ein. Als auch diese abgelehnt wird, folgt das Revisionsverfahren vor dem höchsten Schweizer Zivilgericht.

Nach erneuter Niederlage reicht Pechstein Schadenersatzklage am Landgericht München I ein. Das Gericht lehnt ihre finanziellen Forderungen an ISU und DESG ab, sorgt aber für ein Beben in der Sportgerichtsbarkeit: Das Zivilgericht erklärt die geschlossenen Schiedsvereinbarungen Pechsteins wegen der Monopolstellung der Verbände für unwirksam. Im sechsten Prozess folgen die Richter des Oberlandesgerichts München in der Verhandlung am 6. November 2014 den Argumenten von Pechstein-Anwalt Thomas Summerer und legen als Verkündungstermin den 15. Januar 2015 fest. Die Schadenssumme wird auf exakt 4 404 126,09 Euro beziffert, inklusive Schmerzensgeld.

Welches Urteil wird erwartet?

Nachdem sich die Richter in der Verhandlung sehr weit zugunsten Pechsteins herausgelehnt haben, wäre alles andere als die Annahme ihrer Klage eine Überraschung. Der unterlegenen Seite, in diesem Fall also der ISU, bliebe vier Wochen Zeit, um sich mit einer Revision an den Bundesgerichtshof (BGH) zu wenden. Bestätigt der BGH die Zulässigkeit der Klage, wird anschließend wieder in München in der Sache verhandelt. Das heißt, der Fall würde juristisch neu aufgerollt. Die ISU müsste ein Dopingvergehen Pechsteins beweisen. Gelingt das nicht, winkt Pechstein Schadensersatz.

Ist ein außergerichtlicher Vergleich noch denkbar?

Pechstein hat immer betont, dass sie zu einem Vergleich mit dem Weltverband bereit wäre, wenn dieser öffentlich einen Fehler eingesteht und eine zu verhandelnde Entschädigung für entstandenes Unrecht zahlen würde. Die ISU hat einen Vergleich bisher abgelehnt. Sollte das OLG am Donnerstag zugunsten Pechsteins entscheiden, hat die ISU die Wahl zwischen der Revision und einem Vergleich.

Welche Wirkung hätte das Urteil für die Sportgerichtsbarkeit?

Das Urteil könnte Bewegung in die gesamte Sportgerichtsbarkeit bringen, sagt Sportrechtler Michael Lehner und prognostiziert: „Es wird sportpolitisch einiges bröckeln.“ Das Prinzip einer allein zuständigen Sportgerichtsbarkeit wäre erschüttert, der 1984 ins Leben gerufene CAS in seinen Grundfesten bedroht. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte schon im Vorjahr Vorschläge zur Reformierung des CAS nach Lausanne gesandt.

Welchen Einfluss könnte das Urteil auf das in Deutschland geplante Anti-Doping-Gesetz haben?

Pechstein hat das Gesetz stets gefordert, Ende vorigen Jahres aber scharf den Paragrafen 11 im Entwurf kritisiert. Darin werden Sportler aus ihrer Sicht gezwungen, auf eines ihrer Grundrechte zu verzichten. „Uns soll verboten werden, vor einem ordentlichen Gericht um unser Recht zu kämpfen. Dabei hat dieses Recht laut Grundgesetz jeder Bundesbürger“, erklärte die Berlinerin und setzt sich für ein Wahlrecht der Sportler zwischen privaten und staatlichen Gerichten ein.

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