Pechstein-Eilantrag abgelehnt - Berufung

Berlin (dpa) - Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat keinen weiteren Anspruch auf die Spitzenförderung der Bundespolizei. Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies den Eilantrag der fünfmaligen Olympiasiegerin zurück.

„Es sei schon fraglich, ob die Antragstellerin sich auf ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung berufen könne. Diese liege nämlich vorrangig im öffentlichen Interesse“, hieß es in der Begründung.

Wie das Management der 39-Jährigen danach mitteilte, wird es Pechstein nicht bei der Ablehnung bewenden lassen: „Claudia Pechstein wird Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anrufen.“

Das Verwaltungsgericht berief sich bei seiner Entscheidung auch auf die sogenannte Osaka-Regel des Internationalen Olympischen Komitees. Derzufolge darf ein Sportler nach Ablauf einer mindestens sechsmonatigen Dopingsperre bei den kommenden zwei Olympischen Spiele nicht starten. Pechstein dürfe daher an Olympia 2014 nicht teilnehmen, so das Verwaltungsgericht. „Damit könne das Ziel der Sportförderung, den Mitgliedern die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen, insbesondere den Olympischen Spielen, zu ermöglichen, in ihrem Fall nicht mehr erreicht werden“, hieß es in der Erklärung.

Pechstein hatte im Februar nach zweijähriger Sperre wegen überhöhter Blutwerte ihr Comeback gegeben. Bei der WM im März in Inzell gewann sie zwei Bonzemedaillen.

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