Hürdensprinter Bühler will WM-Start einklagen

Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Leichtathletik-Verband stellt sich auf einen Rechtsstreit mit Hürdensprinter Matthias Bühler um dessen WM-Teilnahme ein.

DLV-Sprecher Peter Schmitt bestätigte, dass der deutsche Meister von der LG Offenburg sein Ticket nach Moskau einklagen will. Zugleich kündigte Bühlers Anwalt Michael Lehner an, vor das Sportgericht des Verbandes zu ziehen, damit der deutsche Meister über 110 Meter Hürden bei der Weltmeisterschaft in Moskau (10. bis 18. August) antreten kann.

„Ich werde klagen“, hatte Bühler in der „Mittelbadischen Presse“ angekündigt. „Eine Nichtnominierung für Moskau hätten wir akzeptiert, weil kein Athlet die Norm gelaufen ist. Aber das, was jetzt passiert ist, ist eine Frechheit“, sagte sein Trainer Wilhelm Seigel. Der DLV hatte den DM-Dritten Eric Balnuweit aus Leipzig über die B-Norm nominiert. Weder Bühler noch Balnuweit hatten die A-Norm von 13,40 Sekunden erreicht.

„Ob die Nähe des Cheftrainers zu Balnuweit eine Rolle spielt, kann man zumindest spekulieren“, sagte Lehner. DLV-Chef-Bundestrainer Idriss Gonschinska war früher Heimtrainer von Balnuweit. Lehner kritisierte zudem, dass der DLV sein Aufgebot am letzten Tag der Meldefrist des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) bekanntgegeben habe: „Dadurch ist jede Rechtsschutzmöglichkeit ausgeschlossen.“ Da Bühler die A-Norm nicht habe, habe er auch keinerlei Rechtsanspruch gegenüber der IAAF. Gleichzeitig hofft Lehner, dass der DLV bei der IAAF eine Änderung noch durchsetzen kann - falls sein Mandant vor dem Sportgericht erfolgreich ist. „Das ist kein Fall, wo wir sagen, ich gehe da einfach durch die Tür“, sagte der Anwalt aus Heidelberg. Für Balnuweit sprach aus Sicht des DLV, dass er zwei Jahre jünger ist und im Vergleich zu Bühler (13,45 Sekunden) eine marginal bessere Saisonbestzeit (13,44) vorzuweisen hat. Zudem habe er über einen längeren Zeitraum konstantere Leistungen gezeigt. „Mit allem hätte ich gerechnet. Aber mit dieser Entscheidung nicht“, sagte Bühler. „Es ist enttäuschend, dass ein deutscher Meistertitel nichts zählt.“

Für den 26-Jährigen ist es in diesem Jahr nicht das erste Mal, dass er auf juristischem Weg um ein Startrecht kämpft. Bühler hätte im Februar beinahe nicht bei den deutschen Hallen-Meisterschaften in Dortmund laufen können, da sein Trainer die Meldefrist versäumt hatte. Mit einer einstweiligen Anordnung konnte der Hürdensprinter dann aber doch noch antreten.

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