Handball-Verband in Rechtsstreits wegen Werbung

Leipzig/Wien (dpa) - Die Europäische Handball-Föderation (EHF) sieht den juristischen Auseinandersetzungen mit deutschen Behörden wegen der Werbung für einen Online-Wettanbieter gelassen entgegen.

Trotz des jüngsten Bußgeldbescheides der Stadt Kiel über 262 500 Euro sowie laufenden Verfahren in vier Bundesländern erwartet der Verband auch keine Konsequenzen für die Champions-League-Endrunde am 28. und 29. Mai in Köln. „Im Moment ist alles ruhig“, sagte EHF-Sprecher JJ Rowland am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.

Hintergrund für den Rechtsstreit ist die Werbung der EHF für einen Internet-Wettanbieter (bet-at-home.com). Laut Glücksspiel-Staatsvertrag sind in Deutschland jedoch Online-Glücksspiele verboten und dürfen auch nicht beworben werden. Das börsennotierte Unternehmen wurde in Österreich gegründet, hat seinen Sitz in Düsseldorf und wickelt sein operatives Wettgeschäft über Malta ab.

Die EHF hatte bei den Champions-League-Spielen des THW Kiel gegen Kolding IF am 4. April 2010 sowie trotz einer Verwarnung durch das Innenministerium von Schleswig-Holstein am 2. Mai gegen die Rhein- Neckar Löwen für den Internet-Wettanbieter geworben. „Wir sind der Meinung, dass das nicht verboten ist und wir das machen dürfen“, sagte Rowland. Gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Kiel in Höhe von 250 000 Euro und Gebühren in Höhe von 12 500 Euro geht die EHF juristisch vor.

Weitere Verfahren sind in den Bundesländern Nordrhein- Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein anhängig. Darin geht es zum einen um die Werbung für den Online-Wettanbieter auf der Internetseite der Champions League und zum anderen und Banden- sowie Spielfeldwerbung bei den Spielen des THW und der SG Flensburg-Handewitt. „Es ist alles bei unseren Anwälten in Deutschland und Österreich. Es sind laufende Verfahren. Deswegen habe ich keine Details dazu“, erklärte der EHF-Sprecher.

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