Wuppertaler SV WSV: Viele Fragen zu Etat und Ausgliederung

Wuppertal · Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Regionalligisten dominierte die Diskussion über die geplante Ausgliederung. Satzungsänderungen wurden auch beschlossen. So wird der Verwaltungsrat von 13 auf neun Mitglieder verkleinert.

  Für die Verkleinerung des WSV-Verwaltungsrat fand sich eine deutliche Mehrheit, die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung wurde kritisch hinterfragt .

Für die Verkleinerung des WSV-Verwaltungsrat fand sich eine deutliche Mehrheit, die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung wurde kritisch hinterfragt .

Foto: Otto Krschak

Um Satzungsänderungen sollte es am Donnerstagabend bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des WSV gehen. Den größten Raum nahm aber die Diskussion um die Ausgliederung einer Betriebs-GmbH ein. Die war zum 1. Juli geplant, ist auch im Handelsregister eingetragen, aber noch nicht im Detail umgesetzt. Auf kritische Nachfragen, was dem Verein durch die Abhängigkeit von Friedhelm Runge, dessen Firma Emka 49 Prozent hält, noch bleibe, betonte Thomas Richter: „Die Ausgliederung geschieht allein, um den e.V. zu schützen. Die Frage, ob Profifußball in Wuppertal möglich ist, ist nämlich immer noch nicht beantwortet.“ Vorstandskollege Jochen Leonhardt skizzierte, dass 200 000 Euro als Etat beim Verein verbleiben sollten, der unter anderem aus Mitgliederbeiträgen gespeist wird. Der Rest werde über die GmbH getragen. Wie hoch dieser Rest, also der Etat der Regionalliga-Saison 22/23 sei, darauf gab er noch keine Antwort. In der vergangenen Saison habe er insgesamt bei rund 2,5 Millionen Euro gelegen, die zum 30. Juni gedeckt gewesen seien. Das habe Friedhelm Runge als Hauptsponsor garantiert.

Die Satzungsänderungen, denen mit nötiger Dreiviertelmehrheit der im Vip-Raum des Stadions am Zoo erschienenen 62 stimmberechtigten Mitglieder zugestimmt wurde, lauten: Ab der nächsten Wahl wird der Verwaltungsrat nur noch aus maximal neun statt aktuell 13 Mitgliedern bestehen. Künftig muss das Protokoll der Jahreshauptversammlung spätestens 14 Tage später vorliegen (von der jüngsten am 15. Mai gibt es noch keines). Der Verwaltungsrat bleibt (bis zur zügigen Aufstockung) auch handlungsfähig, wenn seine Mitgliederzahl unter fünf sinkt. Künftig können auch Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden können, die in Leitungsgremien eines WSV-Sponsors sitzen. gh

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