WSV-Ex-Präsident Runge: Vergleich mit Gläubigern?

Gericht wertet Garantien als plausibel.

WSV-Ex-Präsident Runge: Vergleich mit Gläubigern?
Foto: WSV

Wuppertal. Im Schadenersatzprozess, den ehemalige WSV-Gläubiger vor der Zivilkammer des Landgerichts gegen Ex-Präsident Friedhelm Runge angestrebt haben, zeichnet sich ein mögliches Ende ab. Auch wenn die für gestern geladenen Zeugen Lothar Stücker (der WSV-Finanzvorstand ist weiter krank) und Jörn Koldehoff (es geht um ein Runge-Interview des Rundschau-Redakteurs) verhindert waren, ließ Richter Klaus Jäger eine Tendenz erkennen, worauf beide Parteien ankündigten, in Gespräche über einen Vergleich einzutreten.

Das Gericht sieht es als plausibel an, dass eine Zahlungsverpflichtung, die Runge im Lizensierungsverfahren für die Saison 2012/13 abgegeben hatte, nach seinem Rücktritt auch mit seiner Billigung wieder hervorgeholt wurde. Schwer wiege die Aussage von Ex-Verwaltungsratschef Christoph Strieder, der die „Patronatserklärung“ als Sicherheit erhalten hatte, um im Januar 2013 nicht Insolvenz für den WSV anzumelden.

Klagewert des Teilklage- Verfahrens sind 50.000 Euro. Die Klägerseite soll aber nun auflisten, welche Ansprüche es insgesamt gibt (die Rede ist von 800.000 bis einer Million Euro) und Runge ein Verhandlungsangebot machen. Auch nach dessen Reaktion will das Gericht bis 24. März entscheiden, ob und wie es weitergeht.

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