Für alle Zuschauer gilt die 3 G-Regel Tickets für das Derby auch an den Tageskassen

Wuppertal · Anstoß der Partie Wuppertaler SV gegen RW Essen ist am Mittwoch um 19 Uhr, frühe Anreise wird empfohlen.

Diese Regelungen gelten beim Spiel WSV gegen RW Essen
Foto: WZ/Ritter, Andreas

In Absprache mit den zuständigen Behörden ist es dem WSV nun doch möglich, vor dem Spiel die Tageskassen zu öffnen. Ab 16 Uhr können Resttickets für die Haupttribüne, die Nordtribüne und die Gegengerade an den Kassenhäuschen am Stadion gekauft werden.

Davor kann von 9.30 bis 15 Uhr weiterhin der Vorverkauf im WSV-Fanshop in der Rathaus-Galerie genutzt werden.

Eine frühzeitige Anreise wird empfohlen, denn ab 18 Uhr wird das Zooviertel bis 30 Minuten nach Anpfiff gesperrt. Dann dürfen das Viertel nur noch Anwohner und Berechtigte mit dem Fahrzeug befahren. Da die Parkplatzsituation angespannt sein wird, sollte auf eine Anreise mit dem eigenen Pkw, wenn möglich, verzichtet werden, die Fahrt mit dem ÖPNV ist im Ticket enthalten.

Beim Einlass zum Spiel gibt es weiterhin einiges zu beachten. Zutritt erhalten ausschließlich Ticket-Inhaber, die vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Ein Nachweis über den jeweiligen Status muss in Form eines Impfnachweises, eines negativen Testergebnisses (Bürgertests nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung oder PCR-Test), das nicht älter als 48 Stunden sein darf, einer Bescheinigung der Genesung erbracht werden.

Kinder bis zum Schulalter sind von der Testpflicht ausgenommen. Der WSV empfiehlt den Impfnachweis oder das Testergebnis innerhalb einer App (z.B. Corona-Warn-App, CovPass-App, Luca-App) bereitzuhalten.

Der Einlass beginnt zwei Stunden vor Anpfiff. Auf dem Stadiongelände gelten die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln des Wuppertaler SV. Gemäß den aktuellen "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" zur CoronaSchVO NRW ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Stadiongelände permanent zu tragen. Um Speisen und Getränke zu sich zu nehmen, darf die Maske abgenommen werden. Beim Kauf von Speisen und Getränken muss 1,5 Meter Abstand zu Vor- oder Hinterperson gehalten werden, am Steh- bzw. Sitzplatz ist Abstandhalten aufgrund der Maskenpflicht nicht notwendig.

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