Anspruch unbegründet WM-Affäre: Zwanziger scheitert mit Schadenersatzklage

Frankfurt/Main (dpa) - In der Affäre um die Fußball-WM 2006 ist der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger mit einer Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gescheitert.

Anspruch unbegründet: WM-Affäre: Zwanziger scheitert mit Schadenersatzklage
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Die Ansagen des Richters waren deutlich. „Der Kläger war keine kleine Leuchte beim DFB, sondern der Präsident. Er war an den Zahlungen beteiligt.“ Der 71-jährige Zwanziger wollte vor dem Landgericht Frankfurt ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro erstreiten, weil die Staatsanwaltschaft seiner Meinung nach in den Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen ihn sowie die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt regelmäßig Informationen an die Medien weitergibt.

Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter sprach in seiner Urteilsbegründung zwar ebenfalls von einem „Leck“ bei der Staatsanwaltschaft und nannte die Weitergabe von Inhalten aus den Ermittlungsakten „eine Rechtsverletzung“. „Die zweite Frage ist aber, ob der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird? Das sehen wir nicht so.“ Zwanziger will dieses Urteil nun überprüfen und mit großer Wahrscheinlichkeit anfechten. „Das Endspiel war das noch nicht“, sagte er nach der nur 45-minütigen Verhandlung. „Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war.“

Hintergrund des gesamten Falls ist die Rückzahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus im April 2005. Der Franzose hatte Franz Beckenbauer als Chef des WM-Organisationskomitees drei Jahre zuvor zehn Millionen Schweizer Franken geliehen, die kurz darauf an eine Firma des damaligen FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam weiterflossen. 2005 zahlte der Deutsche Fußball-Bund das Geld über ein Konto des Weltverbandes FIFA an Louis-Dreyfus zurück und tarnte es als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala, die später nie stattfand.

In seiner Steuererklärung machte der DFB diese 6,7 Millionen Euro als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe geltend. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb bereits seit November 2015 gegen Zwanziger, Niersbach und Horst R. Schmidt.

Die vermeintlichen „Amtspflichtsverletzungen“ der Staatsanwaltschaft sind für Zwanziger allerdings nur der Vorwand, um gegen die Steuerermittlungen an sich vorzugehen. „Die eigentliche Sache, um die es dem Kläger geht, ist, dass er den Makel der Ermittlungen weghaben will“, sagte am Mittwoch auch der Vorsitzende Richter.

Zwanziger führte in dem Verfahren unter anderem an, dass er im rechtlichen Sinne gar nicht verantwortlich war für die Steuererklärung des DFB. „Für die steuerlichen Umstände sind zuständig: Generalsekretär und Schatzmeister“, sagte er. Deshalb hätte es im November 2015 auch nie eine Hausdurchsuchung bei ihm geben dürfen.

Richter Hefter wies Zwanzigers Argumentation aber mit klaren Worten zurück. „Wir sind hier nicht die Überprüfungsinstanz für die Staatsanwaltschaft“, sagte er. „Für uns ist in dieser Verhandlung nicht entscheidend, ob das Ermittlungsverfahren richtig ist, sondern ob es vertretbar ist. Und wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Einleitung des Verfahrens nicht vertretbar war. Es gibt erhebliche Indizien und Hinweise darauf, dass der Kläger an einer schweren Steuerhinterziehung beteiligt war.“ Immerhin sei Zwanziger „keine kleine Leuchte, sondern der Präsident des DFB gewesen“.

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