Fußball-Weltmeisterschaft 2006 „Spiegel“: Weitere dubiose Zahlung in WM-Affäre

Frankfurt/Main (dpa) - In der Affäre um die Fußball-WM 2006 soll es einem Medienbericht zufolge eine weitere dubiose Zahlung gegeben haben.

Fußball-Weltmeisterschaft 2006: „Spiegel“: Weitere dubiose Zahlung in WM-Affäre
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Dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zufolge schloss der Medienkonzern KirchMedia kurz vor der Vergabe des Turniers an Deutschland im Juni 2000 noch einen zweiten Vertrag über eine Million Dollar mit dem Lobbyisten Elias Zaccour ab. Der inzwischen gestorbene Libanese besaß beste Kontakte zu damaligen Entscheidern über die WM-Vergabe.

Ein erster Vertrag über ein Honorar von einer Million Dollar ist bereits seit 2003 bekannt. Eine zweite Million sollte Zaccour dem Bericht zufolge nach dem 7. Juli 2000 erhalten, dem Tag nach der WM-Vergabe durch den Fußball-Weltverband FIFA. Der frühere Kirch-Geschäftsführer Dieter Hahn sagte dem „Spiegel“, dass ihm „ein 17 Jahre zurückliegender Vorgang nicht mehr erinnerlich“ sei.

Der Kirch-Konzern besaß die Fernseh-Rechte an der Weltmeisterschaft 2006. Unbestritten ist, dass das Medienunternehmen ein großes geschäftliches Interesse daran besaß, dass das Turnier in Deutschland stattfand. Unbestritten ist auch, dass Zaccour ein enger Vertrauter der früheren FIFA-Funktionäre Jack Warner und Mohamed Bin Hammam war. Beide spielen in dem seit fast anderthalb Jahren ungeklärten WM-Skandal mutmaßlich entscheidende Rollen.

Auf das Konto einer Firma von Bin Hammam in Katar flossen im Jahr 2002 letztendlich mehrere Millionen von Franz Beckenbauer und dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, die im Zentrum der gesamten Affäre stehen. Von Warner ist bekannt, dass er kurz vor der Vergabe der WM einen Vertrag mit dem Deutschen Fußball-Bund abschloss, der ihm unter anderem 1000 WM-Tickets der teuersten Kategorie einbringen sollte.

Dubios an dem Vertrag zwischen dem Kirch-Konzern und Zaccour ist dem „Spiegel“ zufolge wiederum, dass der Libanese die insgesamt zwei Millionen Dollar offiziell für Beratungsleistungen im Bereich Filmrechte erhalten sollte. In diesem Bereich soll er sich jedoch nicht ausgekannt haben.

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