KFC Uerdingen Verwaltungsrat-Chef des KFC: "Die Einladung ist wirksam"

Krefeld. Beim KFC Uerdingen geht es in der Frage um die Zukunft des Vereins nun um Paragrafen und verschiedene Auslegungen der Vereinssatzung. Der Verwaltungsrat um den Vorsitzenden Andreas Galland hatte Anfang der Woche zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Juni eingeladen.

 Verwaltungsrat Andreas Galland (l.) will eine Mitgliederversammlung, Vereinsboss Lakis ist offenbar dagegen.

Verwaltungsrat Andreas Galland (l.) will eine Mitgliederversammlung, Vereinsboss Lakis ist offenbar dagegen.

Foto: Archivfoto: Bischof

Tagesordnungspunkt: Mögliche Abberufung des ersten Vorsitzenden Lakis.

Die WZ hatte allerdings berichtet, dass sich dieser Vorgang nicht mit der Satzung deckt, dass das Kontrollgremium also gar nicht zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen darf. So steht zumindest im Paragraf 11, Punkt 4: „Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.“ Fazit: Etwaige Beschlüsse wären somit nichtig. Galland, Justiziar bei der Stadt Neuss, sieht die Sache anders, räumt aber ein, dass die Satzungstexte, die über einen langen Zeitraum entstanden sind und wie auch in anderen Vereinen einen Spielraum für Auslegungen lassen, nicht jeden Fall eindeutig klären.

Der 49-Jährige, der seit 2008 an der Spitze des Gremiums sitzt, sagt: „Ich halte die Einladung für wirksam, wir halten an der Versammlung fest und freuen uns auf die Mitglieder am 28. Juni.“ Der Verwaltungsrat stützt sich dabei auf den Paragrafen 12, Punkt 17, wo es heißt: „Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.“ Galland sagt: „Es ist nicht zu erwarten, dass der Vorstand zu einer Sitzung einlädt, wenn er auf dieser abberufen werden soll. Herr Lakis will die Versammlung nicht.“

Und daher kommt VR-Chef Andreas Galland zu der Meinung, dass die Einladung rechtskräftig ist: „Wir sind der Ansicht, dass der Verwaltungsrat in diesem speziellen Fall einladen darf — im Fall der möglichen Abberufung des Vorsitzenden. “

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