Gericht weist Klage von Ex-Spieler gegen Lakis ab

Stefan Hoffmann erhält nicht die geforderten 96 000 Euro zurück. Auch im Fall Kockel könnte es eine positive Wendung geben.

Gericht weist Klage von Ex-Spieler gegen Lakis ab
Foto: A. Bischof

Krefeld. Agissilaos „Lakis“ Kourkoudialos hat in den vergangenen Wochen viel ertragen müssen. Der Präsident des Fußball-Regionalligisten KFC Uerdingen sah sich in den vergangenen Wochen mit teils massiven Vorwürfen über unlautere Immobiliengeschäfte konfrontiert. Gestern konnte der Immobilienkaufmann vor dem Landgericht Düsseldorf einen ersten Sieg verbuchen. Die 22. Zivilkammer hat die Muster-Klage des Ex-Spielers Stefan Hoffmann auf Rückabwicklung eines Immobiliengeschäfts abgewiesen (Aktenzeichen 22 O 168/13).

Hoffmann hatte Lakis auf Rückzahlung des Kaufpreises von 96 000 Euro verklagt. Weitere Verfahren sind derzeit nicht anhängig. „Es gibt lediglich ein Klageverfahren des ehemaligen KFC-Spielers Stefan Hoffmann gegen eine Firma meiner Ehefrau, welche am Freitag ein unabhängiges Gericht mit drei Arbeitsrichtern als in allen Punkten unbegründet zurückgewiesen hat“, sagte Lakis auf WZ-Anfrage. Das Gericht bestätigt damit, dass „die Kaufpreiszahlung in voller Höhe mit Rechtsgrund erfolgt ist und der Kaufvertrag weder nichtig noch unwirksam ist“, heißt es. „Ich wünsche mir, dass mit dem Urteil die rufschädigen und unwahren Unterstellungen ein Ende finden. Jetzt geht es allein um den KFC und seine Zukunft“, sagte Lakis. Unter anderem der WDR und die „Welt am Sonntag“ hatten abschätzig über die Geschäfte berichtet.

Auch im Fall Ronny Kockel könnte es eine positive Wendung für Lakis geben. Wie Pressesprecher Marc Peters gestern Abend gegenüber der WZ bestätigte, hat der Verein den vom Arbeitsgericht vorgeschlagenen Vergleich widerrufen. Über die genauen Gründe des Widerrufs wollte Peters indes keine Auskunft geben. Somit wird der Arbeitsrechtsstreit zwischen dem KFC und Ronny Kockel neu aufgerollt.

Nach WZ-Informationen wird der KFC dann von den Zeugenaussagen weiterer KFC-Angestellter Gebrauch machen, um den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Vor drei Wochen hatten sich beiden Seiten zunächst auf einen Vergleich in Höhe von 15 175 Euro geeinigt. Diese hätte der KFC an den früheren Geschäftsstellenleiter und Co-Trainer zahlen müssen, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte. Sowohl der Angeklagtenseite, als auch der Beklagtenseite wurde damals ein Widerrufsrecht bis zum 2. Mai eingeräumt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort