Das Wahlverfahren bei der WM-Vergabe

Zürich (dpa) - Trotz des Korruptionsskandals in den eigenen Reihen vergibt der Fußball-Weltverband FIFA am 2. Dezember die Weltmeisterschaften 2018 und 2022. Die Regularien für die geheime Abstimmung:

- Zunächst wird der Gastgeber für die WM 2018 gewählt, anschließend der Ausrichter der Weltmeisterschaft 2022. Kandidaten für 2018 sind England, Russland, Spanien/Portugal und Belgien/Niederlande. Für 2022 bewerben sich die USA, Katar, Südkorea, Japan und Australien.

- Die Wahl ist geheim. Alle Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees, die wählen dürfen, können an beiden Abstimmungen teilnehmen.

- Für das Recht zur Ausrichtung des Wettbewerbs muss ein Bewerber die absolute Mehrheit (50 Prozent + 1) der Stimmen der anwesenden Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees erhalten.

- Bei Gleichstand bei nur noch zwei verbleibenden Bewerbern hat der FIFA-Präsident die entscheidende Stimme.

- In sämtlichen Wahlgängen, in denen keine absolute Mehrheit erzielt wird, scheidet jeweils der Bewerber mit der geringsten Anzahl Stimmen für den nächsten Wahlgang aus.

- Herrscht in einem Wahlgang bei der niedrigsten Anzahl Stimmen Gleichstand, wird in einem zusätzlichen Durchgang entschieden, welcher der Bewerber ausscheidet.

- Nach endgültiger Wahl der einzelnen Ausrichter werden die Karten mit dem Ergebnis in zwei Umschläge gesteckt. Diese werden von einem anwesenden Notar in die Messe Zürich gebracht, wo sie dem FIFA- Präsidenten zur Bekanntgabe übergeben werden.

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