DFB-Sportgericht bestätigt Jovanovic-Sperre

Frankfurt/Main (dpa). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Sperre für vier Zweitliga-Spiele für Ranisav Jovanovic von Fortuna Düsseldorf bestätigt.

Damit folgte das Gericht in mündlicher Verhandlung dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil und wies den Einspruch des Profis zurück. Dies teilte der DFB am Freitag mit.

Das Sportgericht sah es nach Auswertung der Fernsehbilder als erwiesen an, dass Jovanovic seinem Gegenspieler Andre Mijatovic in der 80. Minute des Düsseldorfer Heimspiels gegen Arminia Bielefeld am 4. Dezember mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen hatte. Schiedsrichter Georg Schalk hatte dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben.

"Das Sportgericht ist der Überzeugung, dass eine Tätlichkeit vorlag. Der Strafrahmen für eine Tätlichkeit liegt zwischen sechs Wochen und sechs Monaten Sperre", erklärte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Das Strafmaß sei auf vier Spiele reduziert worden, da der Tätlichkeit eine Sportwidrigkeit seitens des Gegenspielers Mijatovic vorausgegangen sei.

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