Fan-Teilausschluss Bullenkopf-Skandal: Hohe Strafe für Dynamo Dresden

Dresden (dpa) - Das Urteil im Bullenkopf-Skandal fiel noch härter aus als befürchtet: 60 000 Euro Geldstrafe muss Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden zahlen - das sind 5000 Euro mehr als vom Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes gefordert.

Zudem wird ein Teil des Stadions im nächsten Heimspiel für Zuschauer gesperrt. Die Blöcke K1 bis K5 sollen am 20. November gegen die SpVgg Greuther Fürth geschlossen bleiben. Das entschied das DFB-Sportgericht am Montag, nachdem Dynamo im Juli bereits zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden war. Hinzu kamen weitere, bislang nicht geahndete Vorfälle.

Aus dem Block K war bei Dresdens Pokal-Erstrundenspiel am 20. August gegen RB Leipzig - einem von Red Bull gesponserten Bundesligisten - ein abgetrennter Bullenkopf in den Innenraum geworfen worden. Die Forderung des DFB-Kontrollausschusses hatte Dynamo zunächst abgelehnt.

Mit Unverständnis reagierten die Vereinsverantwortlichen nun auf die Entscheidung des Sportgerichts. „Das Spiel gegen Leipzig ist durch sorgfältige Vorbereitung trotz hoher Brisanz und negativer Prognosen friedlich abgelaufen, die Partie verlief absolut gewaltfrei. Das Urteil des DFB-Sportgerichts erachten wir vor diesem Hintergrund als absolut nicht verhältnismäßig“, sagte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.

„Dass einige Spruchbänder und der Bullenkopf grenzüberschreitende Geschmacklosigkeiten waren, haben wir immer gesagt und uns davon auch deutlich distanziert“, meinte Born. Die Strafe hätte für den Verein einen Verlust in sechsstelliger Höhe zur Folge, hatte es nach der Forderung des Kontrollausschusses bereits geheißen. Ein Gang vor das DFB-Bundesgericht sei wahrscheinlich, sagte Born. Eine Woche haben er und seine Mitstreiter für einen Berufungsantrag Zeit. Mit den Gremien und Fanvertretern wollen die Dresdner darüber in den kommenden Tagen beraten.

Nach der mündlichen Verhandlung im Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt/Main erklärte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz zum Urteil: „Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist. Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann.“ Nachdem die Dresdner wegen eines Urteils vom 15. Juli 2016 ohnehin schon auf Bewährung spielten, sah sich das Sportgericht zu dem Urteil gezwungen.

Beteiligt waren an dem Wurf des abgetrennten Bullenkopfes insgesamt sieben Menschen. Zu diesen Erkenntnissen kam die Dresdner Polizei vor allem durch die Auswertung von Videos. Sechs Personen hätten identifiziert werden können, hieß es am Montag in einer Mitteilung nach Abschluss der Ermittlungen. Die Männer aus Nordsachsen und Südbrandenburg im Alter von 16, 17, 21, 26, 28 und 34 Jahren müssten sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten.

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