Klage abgewiesen DFB muss Spitzen-Referees nicht fest anstellen

Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund muss seine Spitzen-Schiedsrichter auch in Zukunft nicht als feste Angestellte bezahlen. Eine kostspielige Neuordnung seines Schiedsrichter-Wesens bleibt dem DFB damit erspart.

Klage abgewiesen: DFB muss Spitzen-Referees nicht fest anstellen
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Hintergrund ist, dass der langjährige Drittliga-Referee und Bundesliga-Assistent Malte Dittrich auch vor dem Landesarbeitsgericht Hessen mit einer entsprechenden Klage gegen den Verband definitiv gescheitert ist.

Der 35-Jährige aus Bremen leitete im Mai 2015 sein letztes Spiel in der Aufstiegsrunde zur 3. Liga. Danach wurde er vom DFB nicht mehr auf die Schiedsrichter-Liste für die Saison 2015/16 gesetzt. Seitdem versuchte Dittrich auf dem Rechtsweg durchzusetzen, dass die Spielleiter beim DFB als Angestellte und nicht als Selbstständige geführt werden. Seine Argumentation: Als fester Angestellter hätte sein - Saison für Saison immer wieder neu verlängerter - Vertrag mit dem DFB nach neun Spielzeiten in der Ersten, Zweiten oder Dritten Liga nicht wieder befristet werden dürfen. Er hätte also 2015 weiter im Profibereich eingesetzt werden müssen und nicht von der Schiedsrichter-Liste gestrichen werden dürfen.

Das Landesarbeitsgericht wies seine Klage aber wie schon das Arbeitsgericht Frankfurt 2016 als erste Instanz zurück. In der Urteilsbegründung heißt es: „Der für eine Spielzeit geschlossene Vertrag ist kein Arbeitsvertrag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung.“ Und diese Vereinbarung sehe „keine Verpflichtung des Schiedsrichters vor, bestimmte Spiele zu übernehmen.“

Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ die Kammer in Frankfurt am Main nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Hätte Dittrich mit seiner Klage Erfolg gehabt, hätte dies den DFB womöglich gezwungen, den Profi-Schiedsrichter einzuführen.

Der Prozess wurde von Dr. Johan-Michel Menke (Kanzlei Heuking) geführt. Der Anwalt hatte dieses Jahr bereits den FSV Mainz 05 im Fall Müller erfolgreich vertreten.

„Dass das hessische Landesarbeitsgericht unsere Rechtsauffassung in dieser deutlichen Form bestätigt, ist erfreulich“, sagte der DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann. „Durch das Urteil werden, wie unlängst im Fall des ehemaligen Mainzer Torhüters Heinz Müller, erneut die Besonderheiten im Sport unterstrichen.“

Dittrich leitete zwischen 2006 und 2015 insgesamt 64 Drittliga-Spiele, dazu stand er in mehr als 100 Zweitliga-Spielen als Assistent an der Seitenlinie. In der Fußball-Bundesliga war er in seiner Karriere insgesamt 20 Mal als Vierter Offizieller im Einsatz. Mittlerweile ist er Jurist, arbeitet für eine Bremer Anwaltskanzlei und vertrat sich in dem Verfahren gegen den DFB selbst.

Sein Kernargument ist, dass eine Schiedsrichter-Tätigkeit im Profibereich fast alle Kriterien eines festen Arbeitnehmer-Status' erfüllt. „Ich unterwerfe mich einem umfassenden Vorgabenkatalog des DFB“, sagte er. „Ich erhalte klare inhaltliche Weisungen. Eine Vorgabe ist sogar, dass ich als Schiedsrichter einmal pro Woche zu einem Physiotherapeuten gehen und zweimal pro Woche trainieren soll.“

Der Anwalt des DFB hielt in der Verhandlung in Frankfurt dagegen: „Es besteht keine Verpflichtung, ein Spiel zu leiten.“ Dittrich habe die Rahmenvereinbarung, die er im Nachhinein angreife, „selbst als juristisch gebildeter Mensch Jahr für Jahr unterschrieben“.

Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab. Die Vorsitzende Richterin Anja Fink hatte angeregt, der DFB möge Dittrich die Chance einräumen, sich als Schiedsrichter wieder für den Profibereich qualifizieren zu können. Doch nach Auffassung von Zimmermann dürfe von diesem Prozess nicht das Signal ausgehen, dass man sich noch auf anderem Wege für die Schiedsrichter-Liste qualifizieren könne als ausschließlich durch seine Leistung. „Wir reden über Sport. Und im Sport wird Qualität und Leistung bewertet“, sagte der DFB-Vize. „Unser Anspruch muss sein: Die besten Schiedsrichter in den obersten Klassen zu haben.“

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