Rauball: Kein Verstoß Hopps gegen „50+1“-Regel

Frankfurt/Main (dpa) - Liga-Präsident Reinhard Rauball sieht im Engagement von Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp beim Gustavo-Transfer keine Verletzung der „50+1“-Regel.

„Ich will der DFL nicht vorgreifen. Aber nach meinem bisherigen Erkenntnisstand liegt kein Verstoß vor, weil Hopp nicht allein entschieden hat, sondern als Gesellschafter mit seinen 49 Prozent, aber in Einklang mit den 51 Prozent, die der e.V. hat“, sagte der Liga-Präsident bei „Sport1“. Hopp war im Zuge des 17-Millionen-Euro-Wechsels von Luiz Gustavo vom badischen Fußball-Bundesligisten zum FC Bayern München in die Kritik geraten.

Die Deutsche Fußball Liga klärt derzeit, ob der Milliardär bei dem Wechsel aktiv mitgewirkt hat. Dies könnte einen Verstoß gegen die Statuten des Profi-Fußballs bedeuten, die eine Einmischung von Investoren in die Tagesgeschäfte der Clubs untersagen. Nach Angaben Rauballs haben die beiden Hoffenheimer Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus und Frank Briel den Transfer entschieden und unterschrieben, „und das ist formal aus meiner Sicht so in Ordnung“.

Die größten Einflussmöglichkeiten habe der „eingetragene Verein“, so Rauball weiter, räumte aber ein: „Bei Hoffenheim haben wir das große Problem, dass Hopp nicht nur der Gesellschafter ist, sondern auch der große Finanzier. Die Erlöse für die Transfers von Carlos Eduardo und Luiz Gustavo fließen aber, wie versichert wurde, in die Konten von 1899 Hoffenheim.“

Hopp hatte die Vorwürfe bereits zurückgewiesen: Der Transfer sei in „absolutem Einklang mit den Bestimmungen der 50+1-Regelung“ erfolgt. Er sei als Gesellschafter und Sprecher des Beirates in den Verhandlungen nur deshalb dabei gewesen, weil die Bayern- Führung darum gebeten habe.

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