Schreiben an alle Clubs : DFB modifiziert Videobeweis: „Kurs-Korrektur vorgenommen“
Frankfurt/Main (dpa) - Nach der anhaltenden Debatte um den Videobeweis hat der Deutsche Fußball-Bund seine Anweisungen an die Bundesliga-Schiedsrichter verändert.
Der Videoschiedsrichter soll laut Fachmagazin „Kicker“ künftig auch dann eingreifen, wenn keine klare Fehlentscheidung des Unparteiischen vorliegt. Vor der Saison hatte der DFB kommuniziert, dass das technische Hilfsmittel nur zum Einsatz komme, „wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat“.
Das Magazin beruft sich auf ein dreiseitiges DFB-Schreiben vom 25. Oktober, das an alle Bundesligisten verschickt worden sei. Ein DFB-Sprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Verband in Abstimmung mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) einen Brief an alle Clubs geschickt habe. Dieser soll in den kommenden Tagen mit entsprechenden Videoszenen veröffentlicht werden.
„Wir haben nach dem 5. Spieltag eine Kurs-Korrektur vorgenommen, ohne den grundsätzlichen Ansatz des VA-Projekts 'Eingriff nur bei klarem Fehler' in Frage zu stellen“, zitiert der „Kicker“ aus dem Brief: „Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie 'klarer Fehler' nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen.“ In der Bundesliga griff der Videoschiedsrichter zuletzt häufiger bei strittigen Situationen ein.