50+1-Regel : 96-Boss Kind bekräftigt Klageweg im Fall von DFL-Absage
Hannover (dpa) - Martin Kind sprühte nicht gerade vor guter Laune. Eigentlich war er ganz fest davon ausgegangen, am Mittwoch im Düsseldorfer Kongresszentrum bereits als Mehrheitseigner von Hannover 96 aufzutreten.
Schließlich hatte der Präsident des Fußball-Bundesligisten schon im Oktober 2017 bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) den Antrag gestellt, vom Stammverein die Anteile an der Management GmbH zu kaufen. Seitdem wartet er. Weshalb Kind beim Branchenkongress SpoBis immer noch als ganz normaler Präsident und Gesellschafter des niedersächsischen Clubs auftreten musste - was ihm sichtlich missfiel. Unverkennbar genervt von der Hängepartie und recht schmallippig beantwortete der 73-Jährige die Fragen zur 50+1-Regel.
Ursprünglich hatte die DFL bereits Ende des vergangenen Jahres über Kinds Antrag entscheiden wollen. Nun soll es offenbar in der kommenden Woche soweit sein. Genaueres weiß aber auch Kind nicht. Dass ihn die DFL so lange zappeln lässt, missfällt ihm. „Es ist sehr hoheitlich“, beschrieb der Unternehmer das Prozedere. „Man erfährt nur Spekulationen. Ich habe gehört, dass es am Montag entschieden werden soll. Ob es so ist, weiß ich nicht. Ob das die Spielregeln sein sollen, weiß ich nicht.“
Kind hat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der im deutschen Profifußball gültigen 50+1-Regel gestellt. Diese schreibt vor, dass die Stammvereine der Bundesligisten die Mehrheit bei den ausgegliederten Kapitalgesellschaften halten müssen. Allerdings wurde in den DFL-Statuten 2011 verankert, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dafür muss ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und in hohem Maße gefördert haben.