50+1-Regel 96-Boss Kind bekräftigt Klageweg im Fall von DFL-Absage

Hannover (dpa) - Martin Kind sprühte nicht gerade vor guter Laune. Eigentlich war er ganz fest davon ausgegangen, am Mittwoch im Düsseldorfer Kongresszentrum bereits als Mehrheitseigner von Hannover 96 aufzutreten.

50+1-Regel: 96-Boss Kind bekräftigt Klageweg im Fall von DFL-Absage
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Schließlich hatte der Präsident des Fußball-Bundesligisten schon im Oktober 2017 bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) den Antrag gestellt, vom Stammverein die Anteile an der Management GmbH zu kaufen. Seitdem wartet er. Weshalb Kind beim Branchenkongress SpoBis immer noch als ganz normaler Präsident und Gesellschafter des niedersächsischen Clubs auftreten musste - was ihm sichtlich missfiel. Unverkennbar genervt von der Hängepartie und recht schmallippig beantwortete der 73-Jährige die Fragen zur 50+1-Regel.

Ursprünglich hatte die DFL bereits Ende des vergangenen Jahres über Kinds Antrag entscheiden wollen. Nun soll es offenbar in der kommenden Woche soweit sein. Genaueres weiß aber auch Kind nicht. Dass ihn die DFL so lange zappeln lässt, missfällt ihm. „Es ist sehr hoheitlich“, beschrieb der Unternehmer das Prozedere. „Man erfährt nur Spekulationen. Ich habe gehört, dass es am Montag entschieden werden soll. Ob es so ist, weiß ich nicht. Ob das die Spielregeln sein sollen, weiß ich nicht.“

Kind hat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der im deutschen Profifußball gültigen 50+1-Regel gestellt. Diese schreibt vor, dass die Stammvereine der Bundesligisten die Mehrheit bei den ausgegliederten Kapitalgesellschaften halten müssen. Allerdings wurde in den DFL-Statuten 2011 verankert, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dafür muss ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und in hohem Maße gefördert haben.

Doch eben daran scheint es bei den Liga-Bossen Zweifel zu geben. Zwar ist unbestritten, dass Kind Hannover 96 stark unterstützt hat. Aber reicht das finanzielle Engagement Kinds aus, um das Kriterium einer Unterstützung in „hohem Maße“ zu erfüllen? Diese soll - nach den 2014 verfassten Leitlinien - vergleichbar mit den Ausgaben eines Hauptsponsors sein.

Wie viel Geld genau er in den vergangenen 20 Jahren in den Verein gesteckt hat, wollte Kind auch am Mittwoch nicht preisgeben. „Wir waren immer bereit, das zu investieren, was notwendig ist für die anstehenden Prozesse. Aber nicht mehr. So ticken wir nicht. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit relativ geringem Einsatz relativ viel geschaffen haben“, sagte Kind.

Mit dem Engagement von Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim könne das nicht verglichen werden. Der Milliardär hatte vor drei Jahren von der DFL die entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten, hat aber auch mehr als 300 Millionen Euro in den Verein gesteckt. „Es wird immer das Kapital von Herrn Hopp verglichen. Das ist aber was ganz anderes. Wir müssen uns mit den spezifischen Voraussetzungen auseinandersetzen und können nicht A mit B vergleichen“, sagte Kind verstimmt.

Klar ist: Lehnt die DFL den Antrag ab, wird Kind klagen. „Ich erwarte, dass der Antrag genehmigt wird. Die Alternative ist der Rechtsweg. Das ist von Anfang klar gesagt worden. Das sind die Spielregeln“, sagte Kind.

Er fühlt sich von der DFL ungerecht behandelt, in gewisser Weise sogar vorgeführt. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, geht es vor Gericht. Und dann könnte die gesamte 50+1-Regel im deutschen Profifußball kippen. Weshalb sie Kinds Ankündigung bei der DFL auch als Drohung werten dürften.

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